Aus für Kennzeichnungspflicht

Gentechnik-Wahnsinn – EU wird Regeln drastisch lockern

Weniger Umweltprüfungen und keine Pflicht-Kennzeichnung im Supermarkt: Die EU will ihre Regeln für Gentechnik-Produkte lockern.
Bernd Watzka
04.12.2025, 10:05
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Die EU öffnet der Gentechnik Tür und Tor: In Brüssel einigten sich Unterhändler von EU-Staaten und Parlament auf eine drastische Lockerung der Gentechnik-Regeln. Konkret geht es um sogenannte Neue Genomische Verfahren - also etwa Pflanzen, die mit der "Genschere" CRISPR/Cas gezüchtet wurden.

Keine Kennzeichnung mehr

Genetisch manipulierte Pflanzen sollen künftig ohne spezielle Kennzeichnung in den Supermarktregalen landen dürfen. Auch Umweltprüfungen werden vereinfacht oder entfallen ganz. Nur bei größeren genetischen Eingriffen, etwa wenn artfremde Gene eingebaut werden, sollen strengere Vorschriften bleiben.

CRISPR/Cas ist eine gentechnische Methode, die eine gezielte Veränderung von DNA ermöglicht. Sie nutzt ein natürliches Abwehrsystem von Bakterien, um DNA-Sequenzen präzise zu schneiden, wodurch Gene ausgeschaltet, eingefügt oder modifiziert werden können.

Sorten sollen ertragreicher werden

Die Befürworter jubeln: Neue Sorten sollen ertragreicher sein, besser mit dem Klimawandel klarkommen und mehr Nährstoffe liefern. Forscher hoffen auf einfachere Bedingungen für ihre Arbeit, Politiker auf mehr Wettbewerbsfähigkeit für Europas Landwirtschaft.

Aushöhlung des Verbraucherschutzes

Doch der Widerstand ist groß: Kritiker warnen vor einer schleichenden Aushöhlung des Verbraucherschutzes. Ohne klare Kennzeichnung fehle den Konsumenten die Wahlfreiheit, so das Argument. Besonders bei Themen wie Patentschutz und Kontrolle sei vieles ungeklärt.

"Ernährungssicherheit in Europa aufs Spiel"

„Dieser Vorschlag setzt die Ernährungssicherheit in Europa aufs Spiel", warnt Barbara Riegler, Obfrau des Biobauern-Verbands Bio Austria. „Wir appellieren eindringlich an die Abgeordneten des Europaparlaments und die Agrarminister: Stimmen Sie diesem Kompromissvorschlag nicht zu und fordern Sie die notwendige Kurskorrektur ein!"

Für Bio-Betriebe bleibt Gentechnik zwar tabu - aber: Ein "technisch unvermeidbares Vorhandensein" gentechnischer Spuren soll laut EU-Parlament keinen Verstoß mehr darstellen.

Zwei Kategorien von Eingriffen

Das neue Gesetz unterscheidet künftig zwei Kategorien: Eine mit kleinen, gezielten Eingriffen (etwa CRISPR), die andere mit größeren Veränderungen. Letztere sollen auch weiterhin unter das bisherige strenge Gentechnikrecht fallen. Bevor die neuen Regeln in Kraft treten, müssen sie noch offiziell bestätigt werden - das gilt aber als reine Formsache.

{title && {title} } bw, {title && {title} } Akt. 04.12.2025, 13:20, 04.12.2025, 10:05
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