In Hietzing

Gericht gibt grünes Licht für Verbindungsbahn

Das umstrittene Projekt "Attraktivierung Verbindungsbahn" darf umgesetzt werden – allerdings unter strengen Auflagen.
Wien Heute
22.01.2026, 16:25
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat nach einem umfassenden Prüfverfahren entschieden, dass das umstrittene Projekt "Attraktivierung Verbindungsbahn" umgesetzt werden darf – allerdings unter strengen Auflagen. Betroffen ist eine Länge von fünf Kilometern, davon sind 800 Meter in Hochlage als Trasse zwischen Beckgasse und Wiental geplant. Anstelle der Bahnschranken gibt es barrierefreie Querungsmöglichkeiten. Die S80 soll dann alle 15 Minuten fahren.

Die Beschwerden gegen das Vorhaben wurden im Ergebnis abgewiesen, gleichzeitig ließ das Gericht jedoch eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu. Bereits während des Verfahrens nahm die Projektwerberin (ÖBB) Änderungen am Vorhaben vor und ergänzte zusätzliche Schutzmaßnahmen. Auf Basis mehrerer gerichtlich eingeholter Gutachten schrieb das BVwG nun weitere Auflagen vor, die beim Bau einzuhalten sind.

Beschwerde gegen Projekt

Das Projekt umfasst den Ausbau von drei Bahnstreckenabschnitten im Südwesten Wiens. Die Wiener Landesregierung sowie das Bundesministerium für Klimaschutz hatten das Vorhaben bereits 2022 nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt.

Dagegen wurden zahlreiche Beschwerden eingebracht – unter anderem von einer Umweltorganisation, drei Bürgerinitiativen, einem Verein, einem Unternehmen sowie mehreren Privatpersonen. Zwei Beschwerden wurden bereits im Laufe des Verfahrens aus formellen Gründen zurückgewiesen.

Umfassende Nachprüfung

Aufgrund der Einwände ordnete das BVwG eine umfassende Nachprüfung an. Insgesamt wurden gerichtliche Sachverständigengutachten zu elf Fachbereichen eingeholt. Geprüft wurden dabei sowohl verkehrstechnische Fragen als auch die Auswirkungen auf Umwelt und Bevölkerung.

In 17 Verhandlungsterminen beschäftigte sich das Gericht zudem mit rechtlichen Fragen – etwa mit der Zuständigkeit der Behörden, der Einordnung des Projekts als Hochleistungsstrecke sowie mit möglichen Alternativen aus Sicht des Naturschutzes.

ÖBB nahm Anpassungen vor

Im Zuge des Verfahrens erteilte das Gericht mehrere Verbesserungsaufträge. Die Projektwerberin reagierte mit Anpassungen und zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Umweltauswirkungen.

Laut schriftlichem Erkenntnis des BVwG sind diese Änderungen und die nun festgelegten Auflagen ausreichend, um negative Effekte zu vermeiden, zu vermindern oder auszugleichen. Die Auflagen betreffen unter anderem den Schutz der Gesundheit, der Biodiversität, des Bodens, des Klimas und der Landschaft.

Ordentliche Revision möglich

Da die Entscheidung von mehreren Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung abhängt, ließ das BVwG eine ordentliche Revision zu. Dabei geht es etwa um die Frage, wie sich das Projekt auf bestehende Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer auswirkt.

Für Mobilitäts-Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) ist das Erkenntnis des BVwG "überfällig": "Wir kämpfen seit vielen Jahren für die Verbindungsbahn zur Stärkung der direkten Verbindung aus den West-Bezirken zum Hauptbahnhof und darüber hinaus. Es ist absolut inakzeptabel, dass mit jahrelangen Gerichtsverfahren so wichtige Öffi-Projekte verschleppt werden. Nach dieser 3-jährigen Wartezeit auf eine Entscheidung des Gerichts können die ÖBB endlich mit dem für Wien so bedeutendem Projekt der Verbindungsbahn loslegen."

Sperre zweier Bahnübergänge steht im Raum

Auch der Hietzinger Bezirksvorsteher-Stellvertreter, Marcel Höckner, zeigt sich erfreut: "Das Urteil ist ein starkes Signal für die Öffis in Hietzing. Die zwei neuen Stationen bei der Hietzinger Hauptstraße und Stranzenbergbrücke inklusive dem Neubau der Station Speising sind eine große Chance für die Hietzinger auch Strecken innerhalb des Bezirkes öffentlich zurücklegen zu können."

Kritischer sieht die Hietzinger Bezirksvorsteherin Johanna Zinkl (ÖVP) die Entscheidung: "Es ist bedauerlich, dass trotz der vielen Einsprüche seitens des Bezirks und der Bürgerinitiativen die Hochlage und die Sperre zweier Bahnübergänge nach wie vor im Raum stehen. Ziel ist und war es immer, die Durchwegung aller Verkehrsteilnehmer für Lainz und Speising zu erhalten und eine für die Hietzinger akzeptable Projektvariante zu erwirken."

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 23.01.2026, 14:42, 22.01.2026, 16:25
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