Die AfD hat vor Gericht einen Erfolg erzielt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat die Stadtratswahl vom 9. Juni 2024 in Saarbrücken für ungültig erklärt. Die Stadt muss jetzt neu wählen.
Der Hintergrund: Die AfD wurde damals nicht zur Wahl zugelassen, weil die Partei laut Landesverwaltungsamt zwei Wahlvorschläge eingereicht hatte. Mehrfachbewerbungen sind aber unzulässig.
Wie der "Spiegel" berichtet, klagte ein AfD-Mitglied gegen diesen Ausschluss. Er argumentierte, dass nur ein gültiger Wahlvorschlag vorgelegen habe, weil der erste wirksam zurückgenommen worden sei.
In erster Instanz wurde die Klage noch abgewiesen. Doch nun hat der Kläger in der Berufung Erfolg gehabt. Das Landesverwaltungsamt wird verpflichtet, eine Neuwahl anzuordnen.
Die Revision wurde vom Senat nicht zugelassen. Allerdings ist noch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich.
Es ist bereits der zweite Erfolg der AfD vor saarländischen Gerichten. Im Juni 2025 hatte das Verwaltungsgericht des Saarlandes bereits die Wahl zur Regionalversammlung vom Juni 2024 für ungültig erklärt – ebenfalls wegen des Ausschlusses der Partei.