Gesundheits-Aufreger

Gericht stoppt Klage um das Krankenhaus Gmünd

Rückschlag für die Stadt Gmünd: Das Landesgericht Krems hat die Klage gegen das Land NÖ wegen der geplanten Spitalsschließung zurückgewiesen.
20.10.2026, 14:39
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Im Streit um die Zukunft des Landesklinikums Gmünd (Bezirk Gmünd) gibt es eine wichtige Gerichtsentscheidung: Das Landesgericht Krems hat die Klage der Stadtgemeinde gegen das Land Niederösterreich sowie den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Der Beschluss datiert vom 19. Oktober 2026.

Stadt wollte Krankenhaus erhalten

Hintergrund ist der Gesundheitsplan 2040+ und die damit verbundene Neuorganisation der Spitalslandschaft. Laut Regionalem Strukturplan Gesundheit NÖ 2030 soll der stationäre Krankenhausbetrieb in Gmünd bis Ende 2030 vollständig eingestellt werden.

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Anton Kasser, Landesrat für Kliniken.
VPNÖ

Die Stadtgemeinde wollte das verhindern und berief sich auf einen Übergabevertrag vom 30. November 2004. Damals hatte die Stadt die Rechtsträgerschaft des Krankenhauses an das Land übertragen. Im Vertrag wurde festgehalten, dass am Standort Gmünd ein allgemeines öffentliches Krankenhaus bestehen bleibt.

Mit ihrer am 4. September 2026 eingebrachten Klage wollte die Stadt die Aufrechterhaltung des Krankenhauses erreichen und weitere Einschränkungen der medizinischen Versorgung verhindern. Der Streitwert wurde mit 100.000 Euro angegeben.

Gericht sieht sich nicht zuständig

Das Landesgericht Krems kam allerdings zum Schluss, dass der ordentliche Rechtsweg nicht zulässig ist. Die Gesundheitsplanung und die Organisation öffentlicher Krankenanstalten seien öffentlich-rechtliche Angelegenheiten.

Mit der Klage würde letztlich versucht, die Umsetzung einer verbindlichen Verordnung zur Gesundheitsplanung zu verhindern. Ein Zivilgericht dürfe jedoch nicht in die hoheitlichen Entscheidungen der Verwaltung eingreifen.

Die Klage und der Antrag auf eine einstweilige Verfügung wurden daher zurückgewiesen, das bisherige Verfahren für nichtig erklärt. Die Stadtgemeinde muss dem Land zudem Prozesskosten in Höhe von 1.878,90 Euro ersetzen.

Eine inhaltliche Entscheidung darüber, ob das Land mit der geplanten Umgestaltung gegen den Übergabevertrag aus dem Jahr 2004 verstößt, wurde damit nicht getroffen.

Landesrat Kasser reagiert

Seitens des Landes Niederösterreich nimmt man die Entscheidung zur Kenntnis. Landesrat Anton Kasser (ÖVP) erklärt gegenüber "Heute": "Wir nehmen den Beschluss des Landesgerichts Krems, mit dem die Klage und der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen wird, zur Kenntnis. Für uns zählt jedoch weiterhin die bestmögliche Versorgung aller Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher. Daran arbeiten wir konsequent weiter."

Damit bleibt die geplante Umgestaltung des Spitalsstandortes Gmünd vorerst auf Kurs. Der Beschluss des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.

red, Akt. 20.10.2026, 15:40, 20.10.2026, 14:39
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