Ein grausames Beziehungsdrama beschäftigte am Dienstag (20. Oktober) das Landesgericht Korneuburg: Ein mittlerweile 48-jähriger Mann (Anm.: zum Tatzeitpunkt 47) musste sich wegen Mordes an seiner 36-jährigen Lebensgefährtin verantworten.
Er hatte die Frau am 5. Jänner 2026 in einem Einfamilienhaus in Wilfersdorf (Bezirk Mistelbach) mit einem Hanfseil erwürgt und ihre Leiche anschließend in einem Weinkeller abgelegt. Nun wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem muss er 30.000 Euro an die Mutter des Opfers zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Beziehung des Paares war laut Anklageschrift von massiven Problemen geprägt. Beide konsumierten regelmäßig Alkohol und Drogen, immer wieder kam es zu heftigen Streitigkeiten und gegenseitigen Gewaltausbrüchen. Auch zahlreiche polizeiliche Betretungs- und Annäherungsverbote waren die Folge. Mitte 2025 war das Paar in ein gemietetes Einfamilienhaus in Wilfersdorf gezogen.
Der Angeklagte, der zuletzt als Saisonarbeiter in der Landwirtschaft beschäftigt gewesen war, litt nach eigenen Angaben unter Depressionen und war seit rund einem Jahr arbeitslos. Er konsumierte Alkohol, Fentanyl und Cannabis. Auch seine Lebensgefährtin hatte mit Suchtproblemen zu kämpfen und befand sich in einem Substitutionsprogramm.
Vor Gericht schilderte der 48-Jährige eine zunehmend schwierige Beziehung. Beide seien unglücklich gewesen, es habe immer wieder verbale und körperliche Auseinandersetzungen gegeben.
Am 5. Jänner eskalierte die Situation schließlich völlig. Laut Anklage hatte der Mann bereits Wodka getrunken und Fentanyl konsumiert. Nach einem Streit ging er gegen 22 Uhr mit dem gemeinsamen Hund spazieren, um die Situation zu beruhigen.
Als er zurückkehrte, habe seine Lebensgefährtin in der Küche auf ihn gewartet. Sie habe ihm vorgeworfen, sich mit seiner Ex-Partnerin getroffen zu haben. Der Mann wollte nach eigenen Angaben erneut das Haus verlassen, doch die Frau habe sich ihm in den Weg gestellt.
Schließlich ging er ins Schlafzimmer im ersten Stock, wo er sich eine Zigarette drehte. Seine Lebensgefährtin sei ihm gefolgt und habe weiter geschrien. Plötzlich habe er einen Stoß gegen seine Schulter verspürt. Als er sich umdrehte, habe er ein Messer in ihrer Hand gesehen.
Laut Anklage handelte es sich um ein 19,5 Zentimeter langes Küchenmesser. Der Mann blieb unverletzt, weil er noch seinen dicken Wintermantel trug. Später wurden an dem Kleidungsstück tatsächlich Beschädigungen durch Messerstiche beziehungsweise Schnitte festgestellt.
Der körperlich überlegene Mann konnte seine Lebensgefährtin entwaffnen, brachte sie zu Boden und fixierte sie mit seinem Knie. Das Messer lag zu diesem Zeitpunkt bereits außerhalb ihrer Reichweite.
In unmittelbarer Nähe befand sich ein Hanfseil, das laut seinen Angaben bei Sexspielzeug lag. Er griff danach, wickelte es seiner am Bauch liegenden Lebensgefährtin zweimal um den Hals und zog mit beiden Händen zu.
"Mir hat's die Sicherungen rausgehaut", schilderte der Angeklagte vor Gericht seine damalige Gefühlslage. Er sei voller Wut und Adrenalin gewesen.
"Hab die Enden vom Seil mit aller Kraft zugezogen", erklärte der heute 48-Jährige. Dabei habe er die Frau mit seinem Knie am Rücken fixiert und sich nach hinten gelehnt.
Besonders erschütternd war sein Eingeständnis: "Ich habe den Tod in Kauf genommen." Er habe in diesem Moment nicht über die Folgen nachgedacht. "Sie war chancenlos", sagte der Angeklagte.
Auch ein weiteres Detail der Tat kam vor Gericht zur Sprache: Der gemeinsame Hund befand sich während des tödlichen Angriffs im Zimmer. Laut dem Angeklagten sei das Tier daneben gesessen und habe alles mitangesehen.
Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133
Laut gerichtsmedizinischem Gutachten starb die 36-Jährige durch die massive Kompression ihres Halses. Die Strangulation führte zu einer Sauerstoffunterversorgung des Gehirns und schließlich zu einer Atem- und Hirnlähmung. Die festgestellten Verletzungen stimmten mit der Schilderung des Angeklagten überein.
Nach der Tat konsumierte der Mann nach eigenen Angaben erneut Alkohol und Fentanyl. Immer wieder habe er nach seiner Lebensgefährtin gesehen.
Etwa eine Stunde nach der Tat zog er den leblosen Körper schließlich über den Innenhof in ein Nebengebäude und über eine Treppe hinunter in den Weinkeller.
Nach dem Mord vergingen mehrere Tage, ohne dass die Polizei von dem Verbrechen erfuhr. Erst am Abend des 13. Jänner vertraute sich der 48-Jährige einem Bekannten an. In einem rund 45 Minuten dauernden Telefonat berichtete er von der Tat.
Obwohl der Mann laut Anklageschrift vorhatte, sich selbst der Polizei zu stellen, verständigte sein Bekannter die Exekutive. Am Morgen des 14. Jänner wurde der Verdächtige festgenommen.
Der Mann zeigte sich bereits während der Ermittlungen geständig und kooperierte mit den Behörden. Er schilderte den Tathergang und gab Hinweise auf das Tatwerkzeug.
Der 48-Jährige war bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Vor Gericht wurden vier Vorstrafen thematisiert.
Bereits 2001 war er zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Damals hatte er nach eigenen Angaben im Drogenrausch gemeinsam mit anderen ein junges Mädchen gefesselt und geknebelt, mit einem Auto auf die Wiener Höhenstraße gebracht und dort ausgesetzt. Anschließend war er vor der Polizei geflüchtet.
Im August 2005 folgte eine Verurteilung wegen Raubes zu zweieinhalb Jahren Haft. Der Angeklagte sprach in diesem Zusammenhang von Beschaffungskriminalität. Weitere Verurteilungen wegen Suchtgiftdelikten folgten 2022 und 2024.
Verteidiger Flatz betonte vor Gericht, dass sein Mandant von Beginn an geständig gewesen sei. Entscheidend sei die Frage, ob tatsächlich Mord vorliege oder die Tat aus einer heftigen Gemütsbewegung heraus begangen worden sei und daher als Totschlag zu beurteilen wäre.
Der Verteidiger verwies auf die jahrelangen Beziehungsprobleme, den Drogenkonsum und die behauptete Messerattacke durch das spätere Opfer. Sein Mandant habe zunächst versucht, die Situation zu deeskalieren. Der Angeklagte bereue die Tat und würde sie am liebsten rückgängig machen.
Die Staatsanwaltschaft ging hingegen von einer vorsätzlichen Tötung aus. Die Frau sei bereits entwaffnet und am Boden fixiert gewesen, als der Angeklagte zum Seil griff und dieses mit voller Kraft zuzog.
Am Ende des Prozesses wurde der 48-Jährige wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich muss er 30.000 Euro an die Mutter der getöteten 36-Jährigen zahlen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Begründung des Richters: Die Gewaltvorstrafen seien erschwerend gewesen, dazu komme: Auch aus generalpräventiven Gründen sei dieses Urteil zu fällen gewesen. "Dass die Öffentlichkeit auch sieht, dass Femizide in Österreich mit den strengsten Strafen bestraft werden." Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung wegen der Strafhöhe an.