Leiche in Erdkeller entdeckt

Frau erdrosselt: Jetzt droht Mann lebenslang

Ein 47-Jähriger soll seine Freundin (36) nach einem Streit in Wilfersdorf getötet haben. Am 20. Oktober steht er wegen Mordes vor Gericht.
Victoria Carina  Frühwirth
08.10.2026, 18:36
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Ein schrecklicher Gewaltfall erschütterte im Jänner das Weinviertel: Ein 47-jähriger Mann soll seine 36-jährige Lebensgefährtin in Wilfersdorf (Bezirk Mistelbach) nach einem Streit erdrosselt haben – "Heute" berichtete. Die Leiche der Deutschen wurde in einem Erdkeller auf dem Grundstück des Verdächtigen entdeckt. Nun steht der Termin für den Mordprozess fest.

Bekannter ging zur Polizei

Die Bluttat soll sich am 5. Jänner ereignet haben. Einige Tage später soll der 47-Jährige einem Bekannten von der Tötung erzählt haben. Dieser erstattete schließlich am 13. Jänner Anzeige bei der Polizei.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Als die Polizisten den Verdächtigen zur Rede stellten, gestand er die Tat. Anschließend führte er die Beamten zu einem Erdkeller auf seinem Grundstück, in dem die Leiche der 36-Jährigen schon mehrere Tage lag.

Mordprozess startet am 20. Oktober

Jetzt muss sich der 47-Jährige vor Gericht verantworten. Wie Gerichtssprecherin Barbara Michalek am Donnerstag auf APA-Anfrage bestätigte, beginnt der Mordprozess am 20. Oktober am Landesgericht Korneuburg.

Gewalt an Frauen: Hier finden Sie Hilfe

Frauenhelpline Tel.: 0800 / 222 555

Polizei Tel.: 133

Helpchat: haltdergewalt.at

Österreichische Gewaltschutzzentren Tel.: 0800 / 700 217

Die Geschworenenverhandlung ist vorerst für einen einzigen Tag angesetzt. Dem Angeklagten wird Mord vorgeworfen. Brisant: An der Adresse in der Weinviertler Gemeinde soll es bereits in der Vergangenheit Polizeieinsätze gegeben haben.

Lebenslange Haft droht

Für den 47-Jährigen steht bei dem Prozess viel auf dem Spiel. Sollte er wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Ob bereits am ersten Verhandlungstag ein Urteil fällt, bleibt abzuwarten. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

VF,08.10.2026, 18:36