Streit ums Erbe

Mordversuch! Ziehsohn soll Frau attackiert haben

Ein 54-Jähriger steht in Korneuburg vor Gericht. Er soll eine 80-Jährige wegen ihres Erbes 14 Kellerstufen hinuntergestoßen haben.
Victoria Carina  Frühwirth
24.09.2026, 17:22
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Ein verhängnisvoller Streit ums Erbe beschäftigt am Donnerstag, 24. September, das Landesgericht Korneuburg. Ein 54-jähriger Pole muss sich wegen versuchten Mordes verantworten – "Heute" berichtete. Das mutmaßliche Opfer: Eine wohlhabende 80-jährige Witwe aus Lanzendorf (Bezirk Bruck an der Leitha).

Streit um das Erbe

Der Angeklagte soll für die Pensionistin und ihren inzwischen verstorbenen Mann wie ein "Ziehsohn" gewesen sein. Mehr noch: Der 54-Jährige war als Alleinerbe eingesetzt.

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Doch genau dieses Erbe könnte laut Anklage zum Auslöser für die brutale Attacke geworden sein. Die 80-Jährige hatte einen neuen Mann kennengelernt. Die Staatsanwältin geht davon aus, dass der Angeklagte befürchtete, die Witwe könnte ihr Haus verkaufen und ihr Testament ändern.

Frau (80) schildert brutale Attacke

Am 10. Dezember 2025 soll die Situation schließlich eskaliert sein. Der 54-Jährige war im Haus der Pensionistin und ging laut Anklage in den Keller, um dort die Heizung einzustellen. Dort ging eine Weinflasche zu Bruch.

Als die 80-Jährige mit Kehrset und Kübel in den Keller kam, soll der Mann sie laut Staatsanwältin plötzlich über 14 Kellerstufen gestoßen haben. Danach soll er sie zu Boden gedrückt und ihr mit einer Glasscherbe eine rund elf Zentimeter lange Schnittwunde am Halsansatz zugefügt haben.

Damit nicht genug: Laut Anklage soll der 54-Jährige den Teppich, auf dem die verletzte Frau lag, mehrfach über ihren Kopf gezogen und ihr mit dem Umbringen gedroht haben.

Treppensturz "war Unfall"

Rund eineinhalb Stunden soll die Pensionistin im Keller gelegen und um ihr Leben gefleht haben. Als der Mann sie schließlich auf die Toilette gehen ließ, gelang ihr offenbar die Rettung: Sie rief einen Bekannten an, der die Polizei verständigte. Der 54-Jährige wurde festgenommen.

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Vor Gericht weist der Angeklagte die Vorwürfe zurück. Die Frau sei vor seinen Augen die Stiege hinuntergestürzt und habe sich dabei verletzt. Sein Verteidiger sprach von einem "schrecklichen Unfall". Der Mann habe die 80-Jährige weder verletzen noch töten wollen.

Angeklagter bittet Opfer um Verzeihung

Die Staatsanwaltschaft hält dagegen und verweist neben den Aussagen der Frau auch auf einen brisanten Brief. Diesen soll der Angeklagte seinem Sohn bei einem Gefängnisbesuch zustecken haben wollen. Darin bat er die Pensionistin laut Anklage um Verzeihung und darum, den Vorfall als Unfall darzustellen. Die Verteidigung betont, dass der Brief kein Geständnis enthalte.

Die 80-Jährige hatte bei dem Vorfall großes Glück. Sie erlitt unter anderem einen Bruch des Handgelenks und Verletzungen am Hals, schwebte aber nicht in Lebensgefahr.

Ob tatsächlich ein Mordversuch oder ein schwerer Unfall hinter dem Keller-Drama steckt, müssen nun die Geschworenen entscheiden. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

VF,24.09.2026, 17:22