Am Dienstag, 20. Oktober, begann am Landesgericht Wiener Neustadt ein brisanter Korruptionsprozess: Der Industrielle Siegfried Wolf, Ex-ÖVP-Finanzminister Hans-Jörg Schelling und eine ehemalige Finanzamtsleiterin müssen sich vor einem Schöffensenat verantworten. Im Mittelpunkt stehen eine mutmaßlich korrupte Vereinbarung, eine Steuernachsicht über 630.000 Euro und politische Interventionen.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Wolf vor, im Sommer 2018 einer niederösterreichischen Finanzamtsleiterin Unterstützung bei ihrer beruflichen Karriere zugesichert zu haben. Konkret soll sich der Industrielle für ihre Bestellung zur Vorständin des Finanzamts Baden-Mödling eingesetzt haben.
Im Gegenzug soll die Beamtin dem Unternehmer eine Steuernachsicht in Höhe von rund 630.000 Euro gewährt haben. Dabei ging es um Nachforderungen aus Einkommensteuern und Anspruchszinsen für die Jahre 2006 bis 2011.
Laut Anklage erließ die mittlerweile 65-jährige Beamtin einen entsprechenden Bescheid, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen haben sollen. Zudem sei die zuständige Fachabteilung des Finanzministeriums nicht eingebunden worden. Der Frau werden Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vorgeworfen, Wolf muss sich wegen Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch verantworten.
Eine zentrale Rolle soll auch der frühere ÖVP-Finanzminister Hans-Jörg Schelling gespielt haben. Laut WKStA soll der ehemalige Minister den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, mehrfach telefonisch kontaktiert und aufgefordert haben, sich für Wolfs Steuerangelegenheit einzusetzen.
Die Staatsanwaltschaft verweist dabei auf das freundschaftliche Verhältnis zwischen Wolf und Schelling. Zudem soll Wolf dem ehemaligen Finanzminister einen Beratervertrag bei der Projektgesellschaft für die umstrittene Nord-Stream-2-Gaspipeline vermittelt haben.
Die WKStA wirft Schelling Amtsmissbrauch vor und spricht in der Anklage von "unsachlichen Einflussnahmen".
Wolf bestreitet die Anschuldigungen. Im Ermittlungsverfahren argumentierte der Industrielle, dass überhaupt kein Vermögensschaden entstanden sei. Bei den 630.000 Euro habe es sich um keine rechtmäßige Abgabenschuld gehandelt. Vor Prozessbeginn wollte sich Wolf nicht öffentlich äußern.
Auch Schelling weist die Vorwürfe zurück. Seine Rechtsvertreterin Caroline Kindl betont, ihr Mandant sei in allfällige korruptive Absprachen "nicht eingebunden" gewesen.
"Doch jemanden zu kennen, beweist nicht, dass man wissentlich etwas Rechtswidriges unterstützt. Genau dieses Wissen hatte Schelling nicht. Und sich für jemanden einzusetzen, ist nicht verboten", erklärte Kindl gegenüber der APA. Die Verteidigung sehe dem Prozess mit Zuversicht entgegen.
Eine entscheidende Rolle im Verfahren dürfte der frühere Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, spielen. Die WKStA stützt ihre Anklage vor allem auf dessen Aussagen sowie sichergestellte Chatnachrichten.
Schmid, dem die Justiz 2024 den Kronzeugenstatus zuerkannte, soll am 30. November als Zeuge vor Gericht erscheinen. Seine Aussagen könnten für die Beurteilung der mutmaßlichen Absprachen von besonderer Bedeutung sein.
Für zusätzliche Brisanz sorgt die Rolle des mittlerweile verstorbenen ehemaligen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek. Laut einem Bericht der WKStA soll er sich nach seiner Suspendierung im Jahr 2021 wiederholt zugunsten Wolfs in das Ermittlungsverfahren eingebracht haben.
Aus sichergestellten elektronischen Unterlagen geht demnach hervor, dass Pilnacek mit Wolfs Verteidigern in Kontakt stand, Unterlagen aus dem Ermittlungsakt erhielt und rechtliche Einschätzungen zum weiteren Vorgehen abgab.
Noch im September 2023, rund einen Monat vor seinem Tod, soll Pilnacek die Aktenführung der WKStA in einer E-Mail als "ein Irrgarten" bezeichnet haben.
Für den Prozess sind bis zum 17. Dezember insgesamt elf Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird frühestens kurz vor Weihnachten gerechnet.
Im Falle einer anklagekonformen Verurteilung drohen Wolf, Schelling und der mitangeklagten Finanzbeamtin jeweils Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren.
Für sämtliche Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.