Chat-Affäre

Korruptionsprozess fix! Schelling und Wolf vor Gericht

Der Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Schelling und Industriellen Wolf findet statt. Das Oberlandesgericht Wien hat die Anklage bestätigt.
Newsdesk Heute
30.07.2026, 15:20
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Im Korruptionsverfahren gegen den Industriellen Siegfried Wolf und Ex-Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) ist eine wichtige Entscheidung gefallen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Einsprüche gegen die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) großteils zurückgewiesen. Damit ist die Anklage rechtswirksam.

Verhandelt wird der Fall allerdings nicht am Landesgericht für Strafsachen Wien, sondern am Landesgericht Wiener Neustadt. Diesem Punkt gaben die Richter statt, alle weiteren Einwände gegen die Anklage wurden abgewiesen.

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Schwere Vorwürfe

Die WKStA wirft Wolf vor, sich 2018 mit einer niederösterreichischen Finanzamtsleiterin auf eine unzulässige Gegenleistung geeinigt zu haben. Laut Anklage soll Wolf Unterstützung für ihre Bestellung zur Vorständin des Finanzamts Baden-Mödling zugesagt haben. Im Gegenzug soll die Beamtin eine Steuernachsicht in Höhe von rund 630.000 Euro bewilligt haben.

Die Finanzbeamtin ist deshalb wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit angeklagt. Wolf werden Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch vorgeworfen.

Auch Schelling muss sich vor Gericht verantworten. Die WKStA wirft ihm vor, nach seiner Amtszeit mehrfach beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, zugunsten Wolfs interveniert zu haben.

Nach Darstellung der Anklage soll Schelling dabei aus persönlichen und wirtschaftlichen Motiven gehandelt haben. Die Ermittler verweisen unter anderem auf das freundschaftliche Verhältnis zwischen Wolf und Schelling sowie auf einen späteren Beratervertrag Schellings bei der Nord Stream 2 AG, den Wolf vermittelt haben soll. Außerdem führt die WKStA eine gemeinsame Reise im Privatjet zum WM-Finale 2018 nach Moskau als Beleg für die enge Verbindung an.

Chats als Beweismittel

Die Anklage stützt sich unter anderem auf Aussagen des früheren ÖBAG-Chefs Thomas Schmid, dem 2024 Kronzeugenstatus zuerkannt wurde. Zudem verweist die WKStA auf sichergestellte Chatnachrichten zwischen Wolf, Schmid und der Finanzbeamtin.

Darin erkundigte sich Wolf etwa nach dem Hearing der Beamtin für den Leitungsposten und erhielt eine positive Rückmeldung. Nachdem die Finanzbeamtin später erfahren hatte, dass sie dem damaligen Finanzminister als Vorständin vorgeschlagen worden sei, bedankte sie sich bei Wolf.

Haft von bis zu zehn Jahren droht

Als das Finanzministerium den Bescheid über die Steuernachsicht 2019 wegen Rechtswidrigkeit aufhob, wandte sich Wolf laut den sichergestellten Chats erneut an Schmid und bat ihn, die Entscheidung noch zu verhindern.

Für Wolf, Schelling und die mitangeklagte Finanzbeamtin gilt die Unschuldsvermutung. Alle drei weisen die Vorwürfe zurück.

Wolf bestreitet, dass überhaupt ein Vermögensschaden entstanden sei. Schelling betont, sein Vorgehen sei rechtmäßig, zulässig und nicht strafbar gewesen. Im Fall einer Verurteilung droht allen drei Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.

{title && {title} } red, {title && {title} } 30.07.2026, 15:20