Ein grausames Gewaltverbrechen beschäftigt am Dienstag (20. Oktober) das Landesgericht Korneuburg: Ein 48-jähriger Mann (zum Tatzeitpunkt 47) muss sich vor einem Geschworenengericht wegen Mordes an seiner 36-jährigen Lebensgefährtin verantworten. Der Österreicher soll die Frau am 5. Jänner 2026 in einem Einfamilienhaus in Wilfersdorf (Bezirk Mistelbach) mit einem Hanfseil erwürgt und ihre Leiche anschließend in einem Weinkeller abgelegt haben.
Ein Streit war eskaliert, die Freundin sei mit einem Küchenmesser auf ihn losgegangen: "Da hat's mit die Sicherungen rausgehaut", sagt der Angeklagte, der zum Prozess im schwarzen Anzug, grün-grauem Hemd und Krawatte erschien. "Es war so eine Wut, das hat sich alles aufgestaut und in dem Moment entladen." Der Angeklagte soll ein Seil genommen und zugezogen haben: "Sie war absolut chancenlos."
Laut der fünfseitigen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Korneuburg war die Beziehung der beiden von jahrelangen Streitigkeiten, Gewalt sowie massivem Alkohol- und Drogenmissbrauch geprägt. Immer wieder musste die Polizei einschreiten. Es kam zu zahlreichen Betretungs- und Annäherungsverboten.
Der heute 48-Jährige hatte seine spätere Lebensgefährtin zwischen 2021 und 2022 kennengelernt. Im Jahr 2023 trennte er sich von seiner damaligen Partnerin und ging eine Beziehung mit der späteren Getöteten ein. Mitte 2025 bezog das Paar schließlich ein gemietetes Einfamilienhaus in Wilfersdorf.
Die finanzielle Situation der beiden war angespannt. Der zuletzt arbeitslose Mann bezog laut Anklage 728 Euro Arbeitslosenunterstützung und hatte rund 4.000 Euro Schulden. Wegen der bescheidenen finanziellen Verhältnisse sollen sich die beiden trotz ständiger Streitigkeiten nicht voneinander getrennt haben.
Hinzu kamen massive Suchtprobleme. Der Angeklagte bezeichnet sich laut Anklageschrift selbst als Alkoholiker. Seit Beginn der Corona-Lockdowns sei sein Alkoholkonsum immer stärker geworden. Zuletzt habe er täglich Neuroleptika und das starke Schmerzmittel Fentanyl konsumiert. Wegen Depressionen befand er sich zudem in psychologischer Betreuung.
Am 5. Jänner 2026 eskalierte die Situation schließlich völlig. Der 47-Jährige soll zuvor wie üblich eine Flasche Wodka getrunken und Fentanyl konsumiert haben. Nach einem neuerlichen Streit zog er sich zunächst aus dem Schlafzimmer auf die Couch zurück. Später ging er mit dem gemeinsamen Hund spazieren, um einer weiteren Eskalation aus dem Weg zu gehen.
Als er zurückkehrte, soll ihn seine Lebensgefährtin laut Anklage völlig unerwartet mit einem Küchenmesser mit 19,5 Zentimeter langer Klinge attackiert haben. Weil der Mann einen dicken Wintermantel trug, blieb er unverletzt. Spätere Untersuchungen bestätigten allerdings Schnitt- und Stichbeschädigungen an seinem Mantel.
Der 48-Jährige soll seiner Lebensgefährtin körperlich deutlich überlegen gewesen sein. Laut Staatsanwaltschaft gelang es ihm, die Frau zu entwaffnen. Anschließend soll er ihren Arm gezielt verdreht und sie zu Boden gebracht haben.
Dann soll der Angeklagte zu einem acht Millimeter starken Hanfseil gegriffen haben, das in unmittelbarer Nähe lag. Er habe es seiner am Bauch liegenden Lebensgefährtin zweimal um den Hals gewickelt und mit beiden Händen mit voller Kraft zugezogen. Gleichzeitig soll er die Arme der Frau mit seinem Knie hinter ihrem Rücken fixiert haben.
Der Mann soll das Seil so lange zugezogen haben, bis die 36-Jährige keinerlei Reaktion mehr zeigte. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten starb die Frau durch die massive Kompression ihres Halses an einer Atem- und Hirnlähmung infolge von Sauerstoffmangel.
Besonders brisant: Der Angeklagte gab laut Staatsanwaltschaft an, trotz seines vorangegangenen Alkohol- und Drogenkonsums während der Tat völlig klar und unbeeinträchtigt gehandelt zu haben. Die Anklage geht von einem vorsätzlichen Tötungsdelikt aus.
Nach der Tat soll der 48-Jährige den leblosen Körper seiner Lebensgefährtin an den Händen über den Innenhof in ein Nebengebäude und anschließend über eine Treppe in den darunterliegenden Weinkeller gezogen haben.
Dort legte er die Tote laut Anklage auf den Rücken, verschränkte ihre Hände vor der Brust und schloss ihre Augen. In dieser Position wurde die Leiche später auch gefunden.
Nach dem mutmaßlichen Mord vergingen acht Tage, ehe sich der 48-Jährige einem Bekannten anvertraute. Am Abend des 13. Jänner berichtete er dem Freund in einem rund 45 Minuten dauernden Telefonat von der Tat.
Obwohl der Mann angekündigt haben soll, sich selbst der Polizei zu stellen, verständigte sein Bekannter die Beamten. Am Morgen des 14. Jänner wurde der 48-Jährige schließlich festgenommen.
Der Österreicher ist laut Anklageschrift bereits mehrfach einschlägig vorbestraft, unter anderem wegen Delikten gegen Leib und Leben, die Freiheit sowie das Vermögen. Zuletzt wurde er im März 2024 wegen eines Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133
Im Ermittlungsverfahren zeigte sich der 48-Jährige laut Staatsanwaltschaft umfassend geständig und kooperativ. Er schilderte den Tathergang, erläuterte sein Motiv und verwies die Ermittler auf das Tatwerkzeug sowie weitere Beweisstücke.
Das gerichtsmedizinische Gutachten stützt wesentliche Teile seiner Schilderungen. Die festgestellten Verletzungen am Hals, Rücken und Unterarm der 36-Jährigen sind laut Sachverständigem mit dem beschriebenen Tathergang vereinbar. Weitere Spuren äußerer Gewalteinwirkung oder typische Abwehrverletzungen wurden nicht festgestellt.
Am Dienstag muss sich der 48-Jährige nun vor einem Geschworenengericht am Landesgericht Korneuburg verantworten. Neben Zeugen soll auch der Gerichtsmediziner gehört werden. Zudem beantragte die Staatsanwaltschaft, das sichergestellte Hanfseil als mutmaßliche Tatwaffe in den Gerichtssaal zu bringen.
Dem Angeklagten drohen im Fall einer Verurteilung wegen Mordes zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.