Der Streit um den Klimabonus für Flüchtlinge in Niederösterreich geht in die nächste Runde! Wie "Heute" berichtete, ist FPÖ-Landesrat Martin Antauer mit seinem Versuch, Geld aus der Grundversorgung zurückzufordern, vor Gericht abgeblitzt. Jetzt legen die Grünen nach und verlangen Konsequenzen von der schwarz-blauen Landesregierung.
Hintergrund sind zwei Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich vom 28. September 2026. Die Richter stellten klar: Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus dürfen bei der Grundversorgung nicht als Einkommen angerechnet werden. Entsprechende Rückforderungen müssen daher reduziert werden.
Besonders brisant: Im konkreten Fall hatte das Land von einem ukrainischen Ehepaar insgesamt 13.429,81 Euro zurückverlangt. Die beiden wehrten sich im Jänner 2026 gegen die Bescheide und bekamen nun teilweise recht. Die Anrechnung der beiden Boni war unzulässig.
Für die Grünen ist das Urteil eine Bestätigung ihrer bisherigen Kritik. "Das ist ein Erfolg für die Gerechtigkeit in NÖ!", freuen sich Landtagsabgeordneter Dominic Hörlezeder und Nationalratsabgeordneter Markus Koza.
Die beiden werfen FPÖ-Landesrat Antauer und der Landesregierung vor, trotz klarer Bundesgesetzgebung keine entsprechende Verordnung für die Grundversorgung erlassen zu haben. Aus ideologischen Gründen sei versucht worden, auf dem Rücken ukrainischer Schutzbedürftiger das Bundesrecht auszuhebeln, so der Vorwurf.
Doch damit ist die Sache für die Grünen noch lange nicht erledigt. Nach Angaben des Landes wurden im Oktober 2025 in 51 Fällen Rückforderungen angekündigt. Bei weiteren 44 Personen wurde die Grundversorgung bereits gekürzt ausbezahlt. Eine Person hatte damals sogar schon Geld zurückgezahlt.
Nun verlangen die Grünen, dass sämtliche betroffenen Fälle von Amts wegen überprüft werden. Zu Unrecht einbehaltene Beträge sollen zurückgezahlt und fehlerhafte Bescheide korrigiert werden. "Ich erwarte mir, dass FPÖ-Landesrat Martin Antauer unter Anleitung von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner diese Ungleichbehandlung von Amts wegen schnellstmöglich beseitigt", fordert Hörlezeder. Und: "Die Politik hat dem Recht zu folgen!", stellen Hörlezeder und Koza klar. Für sie ist die Rechtslage eindeutig, auch Niederösterreich müsse sich daran halten.
Zusätzlichen Zündstoff liefert der zeitliche Ablauf: Bereits im Jänner 2026 hatte Antauer erklärt, die Rückholaktion sei gestoppt. Laut den Grünen wurden die angefochtenen Bescheide des ukrainischen Ehepaars aber auch danach nicht korrigiert. Noch im August gab die Behörde eine Stellungnahme im Verfahren ab.
"Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts ist zu akzeptieren. Dennoch kann ich es, so wie viele fleißige Landsleute, überhaupt nicht nachvollziehen, dass Menschen aus aller Herren Länder, die ohnedies zu 100 Prozent vom Steuerzahler finanziert werden, auch noch mit Geldzuckerl vom Bund verwöhnt werden sollen“, hatte Martin Antauer kritisiert.
Jetzt steht die Landesregierung vor der Frage, wie sie mit den weiteren betroffenen Fällen umgehen wird. Denn die Gerichtsentscheidungen betreffen unmittelbar nur die beiden Beschwerden, könnten aber auch für andere Verfahren entscheidend sein.