Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft René Benko im neuen Prozess schweren Betrug und betrügerische Krida vor. Im Mittelpunkt stehen eine angeblich falsche Garantie über fünf Millionen Euro und ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro. Die Vorwürfe haben es in sich.
Laut Anklage soll Benko die Privatstiftung des früheren Strabag-Chefs Hans Peter Haselsteiner um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Die Stiftung soll dadurch dazu gebracht worden sein, rund 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding GmbH zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer 1,7 Millionen Euro zu verzichten.
Hintergrund ist eine Garantieerklärung, mit der die Zahlung von insgesamt rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesagt worden sein soll. Die WKStA wirft Benko vor, dabei wahrheitswidrige Angaben gemacht zu haben. Die versprochene Zahlung sei ausgeblieben. Im Gegenzug sollen die Signa Holding und eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein.
Der zweite Anklagepunkt betrifft den Vorwurf der betrügerischen Krida. Dabei geht es um ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro. Benko soll die Waffe im Zuge der Signa-Insolvenz und seiner eigenen Insolvenz als Einzelunternehmer verborgen haben.
Dadurch seien Gläubiger daran gehindert worden, ihre Forderungen zu befriedigen, oder ihre Ansprüche seien geschmälert worden, so der Vorwurf. Die Ermittlungen zu weiteren Vorwürfen rund um die Insolvenz sind noch nicht abgeschlossen. Die Anklage in der nun anstehenden Causa wurde bereits im Juni erhoben.
Im Fall einer Verurteilung droht Benko eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren. Für Benko gilt die Unschuldsvermutung. An den beiden Prozesstagen sollen voraussichtlich 13 Zeugen befragt werden. Darunter befindet sich auch Hans Peter Haselsteiner. Das geht aus einem Bericht der "Tiroler Tageszeitung" hervor.
Benko bestreitet die Vorwürfe. Sein Anwalt Norbert Wess hatte die Anklage bereits im Juni zurückgewiesen. "Wir können die Vorwürfe in der Anklageschrift bereits in rechtlicher Hinsicht nicht nachvollziehen", erklärte er gegenüber der APA.
Auch beim Jagdgewehr widerspricht die Verteidigung der Darstellung der Staatsanwaltschaft. "Die Forderung gegenüber der Haselsteiner Privatstiftung war – vor Abgabe der Garantieerklärung – bereits überfällig und das besagte Jagdgewehr stand zu keinem Zeitpunkt im Eigentum des Herrn René Benko", so Wess.
Der neue Prozess ist nicht die erste Gerichtsentscheidung gegen den Signa-Gründer. Erst vor wenigen Tagen wurde Benko in einer anderen Causa am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Dabei ging es um eine Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter und eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg. Das Urteil ist rechtskräftig. Zudem bestätigte der Oberste Gerichtshof einen weiteren Schuldspruch.
Benko war im Dezember 2025 wegen betrügerischer Krida zu 15 Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 4.320 Euro verurteilt worden. In diesem Fall ging es um Uhren und Manschettenknöpfe, die er seinen Gläubigern vorenthalten haben soll. Benko sitzt seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft und befindet sich seit Oktober vergangenen Jahres in der Justizanstalt Innsbruck. Im Zusammenhang mit der Pleite des Signa-Immobilienkonzerns ermittelt die WKStA zu insgesamt 17 Sachverhalten. Nicht in allen Verfahren ist Benko selbst Beschuldigter; die Vorwürfe betreffen auch andere hochrangige Signa-Funktionäre.