Körperliche Gewalt ist für alle sofort als Gewalt erkennbar. Aber auch psychische Gewalt zählt dazu, und dass es davon viele unterschiedliche Ausprägungen gibt, ist immer mehr Menschen bewusst. Volksanwalt Bernhard Achitz betonte beim Fachforum "Hinschauen statt Wegsehen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen erkennen, ansprechen und verhindern – Verantwortung übernehmen im Gesundheits- und Sozialbereich", dass gerade die vielen Formen von Gewalt erst erkannt werden müssen. Im Vorfeld des Internationalen Frauentags haben die Volksanwaltschaft und die Stiftung Forum Verfassung ein neues Format gestartet – als Nachfolge zur Ringvorlesung "Eine von fünf", die bisher von der MedUni Wien angeboten wurde. Am 27. Februar waren Studierende der Sozialarbeit und andere Menschen aus dem Sozialbereich sowie Interessierte ins Veranstaltungszentrum des Verfassungsgerichtshofs gekommen.
Volksanwältin Gaby Schwarz unterstrich: "Eine von drei Frauen in Österreich erleidet in ihrem Leben männliche Gewalt. Das beginnt mit einer Herabwürdigung, mit Sexismus, mit Kontrolle, steigert sich durch körperliche Gewalt und eskaliert im schlimmsten Fall mit einem Femizid." Zivilcourage sei der Schlüssel zur Veränderung: "Wir alle müssen mutig sein. Hinschauen statt wegsehen, Frauen Hilfe anbieten, Männern Grenzen aufzeigen und in die Pflicht nehmen. Das ist nicht einfach, aber das kann man lernen." Sie verwies auf Gewaltpräventionsprogramme wie "StoP – Stadtteil ohne Partnergewalt". Besonders im Gesundheits- und Sozialbereich sei es wichtig, auch seelische Narben wahrzunehmen: "Auch psychische Gewalt ist Gewalt. Entscheidend ist, dies zu erkennen und den betroffenen Frauen bestmögliche Unterstützung geben zu können." Zum Abschluss hielt Gaby Schwarz fest: "Jede Frau und jedes Mädchen hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Dafür setze ich mich als Frau, als Feministin und als Volksanwältin ein."
VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter erklärte, dass sich der Verfassungsgerichtshof in seiner täglichen Arbeit mit Gewalt gegen Frauen in verschiedensten Zusammenhängen beschäftigt. Ein Beispiel sind Betretungs- und Annäherungsverbote nach häuslicher Gewalt, wo der VfGH den Behörden einen Prognosespielraum bei der Einschätzung von Gefahrensituationen eingeräumt hat. Im Asylrecht wird speziell auf Fluchtgründe wie Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung, aber auch auf allgemeine Gewalt gegen Frauen im Herkunftsland geachtet. Außerdem gibt es gesetzliche Vorgaben, dass weibliche Opfer von weiblichen Richterinnen einvernommen werden müssen.
Michaela Schierhuber, die Geschäftsführerin der Stiftung Forum Verfassung, betonte, dass die Stiftung Verfassungsthemen niederschwellig vermitteln und besonders junge Menschen ansprechen will: "Es freut mich daher besonders, dass sich die Tagung vor allem an Studierende richtet, die das heute vermittelte Wissen in ihren zukünftigen Berufsalltag mitnehmen werden. Denn dass jede dritte Frau in ihrem Leben von körperlicher oder sexueller Gewalt betroffen ist, macht mich als Frau sehr betroffen, aber auch in meiner Position als Geschäftsführerin." Die Vortragenden spannten einen weiten Bogen – von menschenrechtlichen Ansätzen über Praxiserfahrungen aus Medizin, Pflege und Sozialarbeit bis hin zu unterschiedlichen Präventionsansätzen.
Elisabeth Holzleithner, Juristin und Rechtsphilosophin an der Universität Wien, hielt in ihrem Impulsvortrag fest: "Aufgabe des Staates ist es, gleiche Freiheit für alle zu gewähren. Für Frauen wurde dieser Anspruch lange vernachlässigt." Frauen sind neben körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt auch wirtschaftlicher Gewalt ausgesetzt. Das private Leben galt lange als Bereich, in den man nicht hineinschaut. "Genau hinzuschauen ist aber eine der wesentlichen Errungenschaften des Feminismus", sagte Holzleithner. Gewalt ist oft ein Symptom umfassender Diskriminierung und Folge ungleicher Machtverhältnisse. "Es braucht rechtliche Maßnahmen zur Gleichstellung, aber auch Maßnahmen für Mentalitäts- und Verhaltensänderungen. Erreicht werden sollen Herz und Verstand, wie es in der Istanbul-Konvention heißt." Staaten sind verpflichtet, Schutz vor Gewalt zu gewähren. Menschenrechtsverletzungen durch Gewalt sind strafrechtliche Delikte, aber wenn der Staat zu wenig Schutz bietet, kann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angerufen werden. "Aber es kann nur ein Element eines umfassenden Vorgehens gegen Gewalt sein", so Holzleithner. Sie warnte auch vor ethnonationalistischen Tendenzen, die Gewalt gegen Frauen auf bestimmte Gruppen schieben wollen. Holzleithner schloss mit Gisèle Pelicaults Forderung: "Möge die Scham die Seite wechseln!"
Barbara Schrammel von "Frauen beraten Frauen" berichtete: "Mehr als ein Drittel der Frauen, die zu uns kommen, sind von Gewalt betroffen. Viele wissen aber gar nicht, dass sie von Gewalt betroffen sind." Viele hätten nur körperliche Gewalt als Definition im Kopf, psychische oder institutionelle Gewalt wird oft nicht erkannt. "Erst von uns erfahren sie, dass das, was ihnen geschieht, Gewalt ist." Dazu zählen etwa Demütigungen, Abwertungen oder Cybergewalt, die besonders bei Trennungen und Scheidungen häufig sind.
Grainne Nebois-Zeman vom Verein VertretungsNetz kontrolliert Freiheitsbeschränkungen in Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Sie schilderte, dass die Grenzen zwischen erlaubter und unerlaubter Gewalt oft verschwimmen. "Bei weiblichen Betroffenen wird die Grenze zur Gewalt öfter überschritten, durch Männer, aber auch durch Frauen in den betreuenden Berufen." Ein Beispiel ist das Festhalten bei der Intimpflege, das fast nur bei Bewohnerinnen vorkommt. Zeitknappheit beim Pflegepersonal ist oft ein Grund für Gewalt. "Es braucht Sensibilisierung – und mehr finanzielle und personelle Ressourcen."
Andrea Berzlanovich, Medizinerin und langjährige Leiterin der Ringvorlesung "Eine von fünf", berichtete aus der Praxis der Volksanwaltschaft: Bei Kontrollen in Pflegeheimen wird immer wieder nach der Wartezeit auf Hilfe gefragt. Die Antworten lauten oft: "Es geht eh." Fragt man genauer nach, heißt es aber: "Es ist oft eine halbe Stunde." Viele trinken zu wenig, um nicht aufs WC zu müssen, was zu gesundheitlichen Problemen führt. Frauen sind wegen ihrer höheren Lebenserwartung öfter Bewohnerinnen von Pflegeheimen und daher öfter betroffen: "Frauen leben länger, aber sie leiden auch länger."
Henriette Loeffler-Stastka, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin an der MedUni Wien, sprach über den Umgang mit Gewalt im Gesundheitswesen. Sie schult angehende Ärztinnen und Ärzte darin, Gefühle im Gesichtsausdruck zu erkennen, weil 50 bis 80 Prozent der Kommunikation nonverbal ablaufen. "Wie erkennt man am Gegenüber, dass es zum Beispiel Angst hat? Das muss geschult werden. Ich war noch nie mit Aggression konfrontiert, wo nicht auch Angst dahinter war, und die muss erkannt werden." Das gilt für alle Berufsgruppen in der Erstversorgung, nicht nur für Ärztinnen und Ärzte.
Andrea Arnold und Marion Gruber vom Verein "samara" führen Workshops zur Prävention von sexualisierter Gewalt für Jugendliche durch. Sie arbeiten mit echten Aussagen von Gleichaltrigen, die dann diskutiert werden. Mut sei gefragt, sowohl bei den Jugendlichen als auch bei den Workshopleiterinnen. Empowerment ist wichtig, etwa durch Sätze wie "Ich kann mich auch alleine beschützen!"
Romeo Bissuti, Obmann der White-Ribbon-Kampagne und Leiter des Männergesundheitszentrums Wien, arbeitet mit männlichen Jugendlichen. "Man muss mit dem arbeiten, was da ist", sagt er – etwa dem Körperkult im Fitnesscenter. 63 Prozent der Männer konsumieren regelmäßig Inhalte von Maskulinitäts-Influencern, aber: "Wir dürfen nicht denken, dass alle Jugendlichen, die das konsumieren, das auch 1:1 übernehmen und glauben. Die Burschen haben sehr wohl eine selektive Wahrnehmung, der Konsum ist teilweise ironisch." Wichtig sei, dass mehr Männer mit Männern über Gewalt reden, denn Männer hören stark auf andere Männer. "Aber sehr oft sprechen eben nur die Frauen über die Gewalt."
Philipp Leeb, Gründer des Vereins "poika" zur Förderung gendersensibler Bubenarbeit, berichtet aus seiner Arbeit mit Jugendgruppen: "Kinder erleben, sehen, hören Gewalt, das bringen sie mit in die Schule. Die Schule ist auch ein Raum der Gewalt, wo wir genau hinschauen müssen. Vieles davon passiert unbewusst, manches bewusst." Besonders wichtig sei es, den Jugendlichen zuzuhören und sich mit ihren Lebensrealitäten, auch in den Sozialen Medien, auseinanderzusetzen.
Maria Rösslhumer, langjährige Leiterin der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser und Initiatorin der Ringvorlesung "Eine von fünf", hatte das Schlusswort: "Österreich war lang ein internationales Vorbild im Gewaltschutz. Es gibt Betretungsverbote, Annäherungsverbote, Frauenhäuser, Beratungsstellen usw., aber warum schaffen wir es nicht, Gewalt an Frauen zu bekämpfen!? Die Gewalt steigt weiter, mittlerweile ist nicht mehr eine von fünf, sondern eine von drei Frauen von Gewalt betroffen. Warum müssen die Frauen mit ihren Kindern immer noch in Frauenhäuser flüchten?" Nicht nur Einrichtungen oder Behörden, sondern wir alle können einen Beitrag zur Gewaltprävention leisten. "Stop setzt genau hier an, als Nachbarschaftsprojekt. Wir empowern die Nachbarschaft, damit sie etwas tun kann!"
Das Video der gesamten Veranstaltung findest du hier: https://volksanwaltschaft.gv.at/aktuelles/artikel/gewalt-gegen-frauen-erkennen-und-verhindern-praeventionsansaetze-vorgestellt-video-mit-allen-vortraegen/