Noch strengere Richtlinien

Gift im Kinderzimmer: EU verschärft Spielzeug-Regeln

Mit einem digitalen Produktpass, mehr Haftung für Online-Plattformen und härterem Verbot von Schadstoffen sollen Kinder besser geschützt werden.
Heute Life
29.11.2025, 19:43
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In der EU gibt es zwar einige der weltweit strengsten Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug, doch noch immer gelangt gefährliches Spielzeug in Kinderhände. Am Dienstag bestätigten die Abgeordneten die Einigung mit den Mitgliedstaaten auf neue Sicherheitsvorschriften für Spielzeug, die die Gesundheit und die Entwicklung von Kindern besser schützen sollen.

Diese Aktualisierung der geltenden Richtlinie aus dem Jahr 2009 ist eine Reaktion darauf, dass zunehmend im Internet eingekauft wird (auch bei Nicht-EU-Anbietern) und immer häufiger Digitaltechnik zum Einsatz kommt. Für die Umsetzung der neuen Maßnahmen wird den Mitgliedstaaten und der Industrie eine Übergangsfrist von viereinhalb Jahren eingeräumt.

Hintergrundinformationen

In den EU-Spielzeugsicherheitsvorschriften sind die grundlegenden Sicherheitsanforderungen festgelegt, die Spielzeug erfüllen muss, um in der EU in Verkehr gebracht werden zu können, unabhängig davon, ob es in der EU oder anderswo hergestellt wird. Spielzeug muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein, die die Konformität mit den Sicherheitsnormen der EU bestätigt. Im vergangenen Jahr war Spielzeug das am zweithäufigsten gemeldete Produkt im EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte (15 % aller Meldungen), wobei bei fast der Hälfte der Warnmeldungen chemische Inhaltsstoffe als Hauptrisikoursache angegeben wurden. Häufiger gemeldet wurden nur Kosmetika (36 % aller Meldungen).

Strengere Anforderungen an Chemikalien

Das geltende Verbot krebserzeugender und erbgutverändernder sowie fortpflanzungsgefährdender Stoffe wird auf Chemikalien ausgedehnt, die für Kinder besonders schädlich sind, z. B. Stoffe, die das Hormonsystem oder die Atemwege schädigen, und Chemikalien, die giftig für die Haut und andere Organe sind. Verboten ist künftig auch, vorsätzlich per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS bzw. "Ewigkeitschemikalien") und die gefährlichsten Arten von Bisphenolen zu verwenden. Ein Verbot gilt künftig außerdem für allergene Duftstoffe in Spielzeug für Kinder unter drei Jahren und in Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden.
Ausgenommen von diesem Verbot sind elektronische Komponenten in Spielwaren, die für Kinder unerreichbar sind, also etwa im Inneren einer Puppe verbaut sind.

Sicherheitsbewertung

Bevor Hersteller ein Spielzeug auf den Markt bringen, müssen sie künftig eine Sicherheitsbewertung aller möglichen Risiken durchführen, darunter chemische, physikalische, mechanische und elektrische Gefahren. Bei der Bewertung müssen auch Entflammbarkeit, Hygiene und Radioaktivität des jeweiligen Spielzeugs geprüft werden sowie Aspekte, bei denen Kinder besonders anfällig bzw. schutzbedürftig sind. Beispielsweise sollten Hersteller bei digitalem Spielzeug gegebenenfalls gewährleisten, dass keine Gefahr für die geistige Gesundheit von Kindern ausgeht.

Digitaler Produktpass

Die neuen Vorschriften sollen dank besserer Durchsetzung und effizienterer Zollkontrollen dafür sorgen, dass weniger unsicheres Spielzeug in die EU gelangt. Jedes Spielzeug muss über einen gut sichtbaren digitalen Produktpass verfügen, der beweist, dass es den einschlägigen Sicherheitsvorschriften entspricht. Der digitale Produktpass sorgt für bessere Rückverfolgbarkeit von Spielzeug sowie für einfachere und effizientere Marktüberwachung und Zollkontrollen. Er bietet den Verbraucherinnen und Verbrauchern außerdem einfachen Zugang zu Sicherheitsinformationen und Warnhinweisen, beispielsweise mithilfe eines QR-Codes.

Wirtschaftsbeteiligte und Online-Shops

Mit der Verordnung werden die Anforderungen an Wirtschaftsakteure (wie Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister) präzisiert und verschärft. So müssen z. B. die Hersteller Warnhinweise in leicht verständlicher Sprache anbringen, und wenn sich zeigt, dass von einem Spielzeug Gefahr ausgeht, müssen sie Korrekturmaßnahmen ergreifen sowie Marktüberwachungsbehörden und Verbraucherschaft sofort darüber informieren.

Da immer mehr Spielzeug im Internet verkauft und beworben wird, müssen Online-Marktplätze ihre Plattformen so gestalten, dass die Verkäufer die CE-Kennzeichnungen, Sicherheitswarnungen und digitalen Produktpässe von Spielzeug anzeigen können. Spielzeuge, die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen, gelten nach dem Gesetz über digitale Dienste als "rechtswidrige Inhalte".

{title && {title} } red, {title && {title} } 29.11.2025, 19:43
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