Gesundheit, Bildung und Co.

Große Änderungen gelten für alle Menschen in Österreich

Bund, Länder und Gemeinden haben sich nach 13-stündigen Verhandlungen auf Grundzüge einer Staatsreform verständigt. "Heute" hat die Details.
01.07.2026, 05:41
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"Österreich lebt von einem starken Zusammenhalt, einem handlungsfähigen Staat und dem Vertrauen der Menschen in seine Institutionen. Gleichzeitig sehen wir, dass sich Gesellschaft, Wirtschaft und Staat im Wandel befinden. Vor diesem Hintergrund erwarten sich die Menschen zu Recht einen Staat, der rasch entscheidet, verlässlich handelt und ihre Anliegen einfach, effizient und bürgernah erledigt", heißt es in einem Schreiben der Bundesregierung.

Mit der Reformpartnerschaft 2026 haben Bund, Länder und Gemeinden dafür gemeinsam Verantwortung übernommen. Über politische und institutionelle Grenzen hinweg ist ein neuer Weg der Zusammenarbeit entstanden – getragen von einem gemeinsamen Ziel: konkrete Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen!

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Verwaltung, Verfassung, Gesundheit, Bildung und Energie

Im Mittelpunkt standen dabei vier zentrale Zukunftsbereiche: Verwaltung und Verfassung, Gesundheit, Bildung und Energie. Es geht darum, Zuständigkeiten klarer zu regeln, Verfahren zu beschleunigen und vereinfachen, Doppelgleisigkeiten abzubauen und öffentliche Leistungen effizienter und treffsicherer zu organisieren.

Mit der nun vorliegenden Einigung über die politische Weichenstellung ist ein wichtiger Meilenstein gelungen. Bis zum Jahresende 2026 werden die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen erarbeitet und in die parlamentarischen Entscheidungsprozesse eingebracht. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, die gemeinsam vereinbarten Reformen Schritt für Schritt umzusetzen. Die vorliegende Einigung bildet die Grundlage dafür.

"Am Ende zählt nicht, wie ein Staat organisiert ist. Entscheidend ist, dass er Verantwortung übernimmt, verlässlich funktioniert und den Menschen das Leben einfacher macht. Daran arbeiten wir gemeinsam – für Österreich!", teilt die Regierung mit.

Verfassungs- und Verwaltungsreform

13 konkrete Ergebnisse für schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und eine digitale Verwaltung

Die Gruppe "Verfassung und Verwaltung" der Reformpartnerschaft hat unter Leitung von Staatssekretär Alexander Pröll 13 Vorhaben, die den Staat einfacher, schneller und digitaler machen zum Ziel gehabt. Davon konnte man sich im Rahmen der Reformpartnerschaft auf alle 13 Vorhaben einigen. Mehrere Maßnahmen sind bereits umgesetzt oder im Ministerrat beschlossen.

Ein Auszug der Ergebnisse:

- Klare Zuständigkeiten und raschere Verfahren: Zahlreiche Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden werden entflochten, zum Beispiel beim Jugendschutz oder beim Glückspiel gelten künftig bundesweit einheitliche Regeln statt neun unterschiedlicher Landesgesetze. Der innergemeindliche Instanzenzug wird abgeschafft. Für die Länder wurde unter anderem die Widmungskategorie sozialer Wohnbau verfassungsrechtlich abgesichert sowie das Spekulationsverbot für den geförderten Wohnbau ausgedehnt. •

- Verwaltungsstrafregister: In Zukunft werden Verwaltungsstrafen in einem bundesweiten Register zusammengeführt.

- Weniger Papierkram: Was digital einfacher geht, geht künftig digital. Verpflichtende Barzahlungen oder mehrfach ausgedruckte Anträge fallen weg.

- Daten laufen, nicht die Menschen: Mit dem Once-Only-Prinzip und der Datendrehscheibe dadeX müssen Nachweise, die der Staat bereits hat, nicht erneut vorgelegt werden. Zudem wird auch eine einheitliche Gemeindedatenplattform entstehen.

- Gemeinsame IT: Über GovTech Austria werden digitale Lösungen einmal entwickelt und von allen genutzt – das spart Steuergeld und beendet teure Insellösungen.

- Gemeindekooperation: Gemeindeverbände können künftig leichter freiwillig kooperieren und etwa Lohnverrechnung, Personal oder Abgabeneinhebung gemeinsam organisieren.

- Weniger Bürokratie für Gemeinden: Volksbegehren können künftig zwei volle Jahre lang und digital unterstützt werden – einfacher für Bürger, weniger Aufwand für Gemeinden und Behörden.

- Grenzüberschreitende Expertise: Amtssachverständige können über Gebietskörperschaften hinweg eingesetzt werden.

- Raschere Gerichtsverfahren: Zehn Jahre nach Einführung wird die Verwaltungsgerichtsbarkeit modernisiert. Wer ein Verfahren anstrengt, dann aber unentschuldigt fernbleibt, kann es nicht länger absichtlich verzögern.

- Rechtliche Grundlage für digitale Verfahren: Anträge durch Chatbots werden möglich, Standardfälle werden automatisiert erledigt. Die AVG-Novelle "Digitale Verwaltung" wurde am 17. Juni im Ministerrat als Regierungsvorlage beschlossen.

- Ein Verfahren statt vieler: Bei großen Infrastrukturprojekten – etwa Bahnstrecken – wird das Umweltverfahren bei einer Behörde gebündelt statt doppelt geführt.

- Verfahrensturbo – bereits in Kraft: Seit 1. Jänner 2026 kann bei Großverfahren ab 50 Beteiligten digital zugestellt werden statt jedes Schriftstück einzeln. Das spart Wochen.

- Rechtsbereinigung: Totes Recht wird abgeschafft – für eine übersichtliche, moderne Rechtsordnung.

Gesundheit

Miteinander für eine bessere Versorgung

Die Gesundheitsreform setzt auf enge Zusammenarbeit aller Ebenen des Gesundheitssystems. Ziel ist eine moderne, wohnortnahe und gut abgestimmte Gesundheitsversorgung mit einheitlichen Qualitätsstandards, in dem die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt stehen.

- Primärversorgung als starkes Fundament Die Primärversorgung wird insbesondere durch einen starken Ausbau der Primärversorgungseinheiten (PVE) deutlich gestärkt und zur zentralen ersten Anlaufstelle weiterentwickelt. Wohnortnahe Angebote, längere Öffnungszeiten und multiprofessionelle Teams sorgen für schnellere Zugänge, kürzere Wartezeiten und eine bessere Koordination der Behandlung. Ärztinnen und Ärzte arbeiten enger mit Pflege, Therapie und weiteren Gesundheitsberufen zusammen, wodurch Versorgungsschritte besser abgestimmt und Doppeluntersuchungen vermieden werden.

- Fachärztliche Versorgung: vernetzt und wohnortnah Die fachärztliche Versorgung wird ebenfalls stärker in kooperativen Strukturen organisiert. Gruppenpraxen, Ambulatorien und Facharztzentren bündeln Leistungen und verbessern die Zusammenarbeit zwischen den Fachrichtungen. Dadurch entstehen kürzere Behandlungswege und eine bessere Abstimmung zwischen den Versorgungsebenen. Spitalsambulanzen werden entlastet und die Versorgung näher zu den Menschen gebracht.

- Krankenhäuser mit klaren Schwerpunkten und bester Versorgung Krankenhäuser erbringen stärker komplexe und hochspezialisierte Leistungen. Ambulante und tagesklinische Behandlungen erfolgen verstärkt außerhalb des stationären Bereichs. Dadurch werden Qualität und Effizienz gesteigert und Ressourcen gezielter eingesetzt. Die stationäre Versorgung wird klar auf jene Leistungen ausgerichtet, bei denen medizinische Komplexität und Infrastruktur entscheidend sind.

Digitale Weiterentwicklung des Gesundheitssystems

Die Digitalisierung wird konsequent ausgebaut, um den Zugang zur Versorgung zu erleichtern, Abläufe zu vereinfachen und Patientinnen und Patienten bessere Orientierung zu geben. Dazu soll neben der e-card auch der ID Austria eine stärkere Rolle zugeordnet werden. Digitale Angebote wie die Gesundheitsberatung 1450, Telemedizin sowie digitale Informations- und Terminservices unterstützen dabei, rasch den passenden Versorgungsweg zu finden und unnötige Wege zu vermeiden.

Die Gesundheitsberatung 1450 wird dabei weiter gestärkt und als zentrale erste digitale Anlaufstelle im Gesundheitssystem ausgebaut. Sie steht in Zukunft rund um die Uhr (24/7) zur Verfügung und bietet niederschwellige, qualitätsgesicherte medizinische Ersteinschätzung sowie konkrete Handlungsempfehlungen. Dadurch wird sichergestellt, dass Patientinnen und Patienten jederzeit Orientierung erhalten und rasch in die richtige Versorgungsstruktur gelangen.

ELGA wird zu einer nationalen eHealth-Plattform weiterentwickelt. Einheitliche Standards und eine durchgängige digitale Vernetzung ermöglichen einen sicheren Informationsaustausch und verbessern die Zusammenarbeit im gesamten System.

Antworten auf den Fachkräftemangel

Die Reform setzt umfassende Maßnahmen, um Gesundheits- und Pflegeberufe zu stärken, zu entlasten und langfristig im System zu halten. Ziel ist es, die Arbeit im Gesundheitswesen attraktiver zu machen und vorhandene Ressourcen besser zu nutzen.

Im ärztlichen Bereich werden gezielt neue Teilkassenvertragsmodelle und neue Kooperationsformen geschaffen, um den Zugang zur Kassenversorgung zu verbessern und zusätzliche Ärztinnen und Ärzte für das öffentliche System zu gewinnen. Ergänzend werden neue Versorgungs- und Organisationsmodelle unterstützt, die eine bessere regionale Abdeckung ermöglichen.

Im Bereich der Pflege wird die Anerkennung ausländischer Qualifikationen beschleunigt, um zusätzliche Fachkräfte rascher in das System zu integrieren. Gleichzeitig werden Ausbildungskapazitäten ausgebaut und der Zugang zum Beruf durch attraktivere Rahmenbedingungen und Entwicklungsperspektiven gestärkt.

Insgesamt werden damit sowohl kurzfristige Engpässe adressiert als auch die strukturellen Grundlagen geschaffen, um Personal nachhaltig zu gewinnen und im System zu halten.

Gemeinsame Planung der Gesundheitsversorgung

Die Reform schafft eine neue Qualität der gemeinsamen Steuerung des Gesundheitssystems. Bund, Länder und Sozialversicherung übernehmen künftig gemeinsam und abgestimmt die Verantwortung für die Planung und Weiterentwicklung der Versorgung.

Erstmals wird eine gemeinsame langfristige Gesundheitsplanung über mehr als 15 Jahre eingeführt. Sie definiert ein gemeinsames Zielbild für die Versorgungslandschaft und legt verbindlich fest, wie sich Strukturen, Angebote und Zuständigkeiten österreichweit entwickeln sollen. Damit entsteht eine strategische Grundlage für eine vorausschauende und koordinierte Versorgung.

Auf dieser Basis werden Versorgungsstrukturen gezielt weiterentwickelt, Doppelgleisigkeiten reduziert und Leistungen stärker dort gebündelt, wo sie medizinisch sinnvoll und qualitativ hochwertig sind. Standort- und Strukturplanung werden bundesweit enger abgestimmt und stärker an den Versorgungsbedarfen ausgerichtet.

Ergänzend werden gemeinsame Daten- und Planungsgrundlagen sowie digitale Steuerungsinstrumente ausgebaut, um Entscheidungen evidenzbasierter, transparenter und vergleichbarer zu machen.

Nachhaltige Finanzierung des Gesundheitssystems

Die Finanzierung des Gesundheitssystems wird künftig stärker gemeinsam gesteuert und auf langfristige Stabilität ausgerichtet. Bund, Länder und Sozialversicherung tragen weiterhin gemeinsam Verantwortung und stimmen ihre Finanzierungsbeiträge enger aufeinander ab.

Nach dem Prinzip "Geld folgt Leistung" wird die Mittelverwendung stärker an Leistungen und Versorgungszielen orientiert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Ressourcen dort wirken, wo sie für die Versorgung der Menschen den größten Nutzen haben. Zukünftig werden daher neue innovative Versorgungsformen aus einer gemeinsamen Hand von Bund, Ländern und Sozialversicherung finanziert.

Die Neue integrierte Versorgung hebt die Schnittstelle zwischen niedergelassenem und spitalsambulantem Bereich auf. Bund, Länder und Sozialversicherung übernehmen künftig gemeinsam Verantwortung für Innovative Versorgungsformen. Die Finanzierung für die Neue Integrierte Versorgung wird durch ein Mittelpooling gemeinsam von Bund, Ländern und Sozialversicherung getragen.

Mit einer neuen österreichischen Gesundheitsfinanzierungsgesellschaft wird künftig – wo sinnvoll – die öffentliche Beschaffung gebündelt.

Dies stärkt die Verhandlungsmacht der öffentlichen Hand, trägt zur Kostendämpfung bei und schafft zusätzlichen finanziellen Spielraum für wichtige Investitionen in die Gesundheitsversorgung.

Ziel ist ein finanzierbares, transparentes und langfristig stabiles Gesundheitssystem, das Qualität, Zugang und Nachhaltigkeit gleichermaßen absichert.

Beste Bildung für Alle

Herausforderungen

Das österreichische Bildungssystem ist durch zersplitterte Zuständigkeiten, unklare Verantwortlichkeiten und ineffiziente Entscheidungswege geprägt. Ziel der Reformpartnerschaft ist daher ein klar strukturiertes, transparentes und leistungsfähiges Bildungssystem, das Autonomie stärkt und auf drei Schwerpunkten basiert:

- Entflechtung von Zuständigkeiten und klare Verantwortlichkeiten durch einen bundesweit einheitlichen Rahmen

- Mehr Effizienz und Effektivität in der Bildungsverwaltung

- Transparente und faire Finanzierung aus einer Hand

Ziele

Ziel ist die beste Bildung für alle Kinder und Jugendlichen, beginnend im Kindergarten. Als erste Bildungseinrichtung wird der Kindergarten durch bundesweit einheitliche Mindestqualitätsstandards gestärkt. So sichern wir hohe, vergleichbare und verlässliche Qualität der Elementarbildung für alle Kinder in Österreich.

An Schulen steht das Prinzip "Personal aus einer Hand" im Mittelpunkt. Anstelle der bisherigen Beschäftigung bei bis zu vier unterschiedlichen Dienstgebern werden einheitliche Personalkategorien geschaffen. Diese umfassen neben Lehrkräfte u.a die neue Personalkategorie Unterstützungspädagoginnen und Unterstützungspädagogen, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter und Schulassistenzen. Schulleitungen erhalten mehr Autonomie und können flexibel auf diese Ressourcen zugreifen. Durch die effizientere Steuerung Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler verbessert und ganztägigen Angebote gestärkt werden – dies verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Maßnahmen im Überblick:

- Bundesqualitätsrahmengesetz zur gesetzlichen Verankerung von Mindestqualitätsstandards in der Elementarpädagogik auf neuer kompetenzrechtlicher Grundlage im Verfassungsrang

- Bundesweit verbindliche Mindestqualitätsstandards, unter anderem zu Gruppengrößen, Personalschlüssel und Mindestausbildung für Assistenzkräfte

- Personal aus einer Hand an den Schulen und mehr Autonomie in der Personalsteuerung durch einheitliche Personalkategorien unter Steuerung der Bildungsdirektionen, die optimiert werden sollen.

- Attraktivierung von Schulclustern für eine flexible, standortübergreifende Organisation und höhere Unterrichtsqualität

- Modernisierung und Vereinheitlichung der digitalen Schulverwaltung

Energie: Moderne Netze, gedämpfte Netzkosten

Bis 2040 sollen Potenziale zur Netzkostendämpfung von rund 4,1 Milliarden Euro gehoben werden – neuer Kompetenztatbestand "Energiewirtschaft" geplant

Österreichs Energiesystem steht vor einem grundlegenden Umbau. Der Ausbau erneuerbarer Energien, die zunehmende Elektrifizierung von Wirtschaft, Mobilität und Wärme sowie neue Anforderungen durch Speicher, flexiblen Verbrauch und dezentrale Erzeugung verändern die Stromnetze tiefgreifend. Klar ist: Ohne leistungsfähige Übertragungs- und Verteilnetze wird die Energiewende nicht gelingen.

Die Reformpartnerschaft Energie legt dafür zentrale Grundlagen. Ziel ist eine sichere, leistbare, erneuerbare und wettbewerbsfähige Energieversorgung. Im Mittelpunkt stehen schnellere Verfahren, eine effizientere Organisation des Netzausbaus, langfristig gedämpfte Netzkosten und klarere Zuständigkeiten im Energiebereich.

Der notwendige Netzausbau wird in den kommenden Jahren hohe Investitionen erfordern und macht sich bereits heute auf den Stromrechnungen bemerkbar. Deshalb gilt: Der Ausbau ist notwendig, muss aber so effizient, transparent und kostendämpfend wie möglich organisiert werden. Bis 2040 sollen durch die vereinbarten Maßnahmen Potenziale zur Netzkostendämpfung von rund 4,1 Milliarden Euro gehoben werden. Davon sollen jene profitieren, die Netzentgelte bezahlen: Haushalte, Betriebe und Industrie.

Zentrale Maßnahmen der Reformpartnerschaft Energie

- Netzkosten dämpfen: Bis 2040 sollen Potenziale zur Netzkostendämpfung von rund 4,1 Milliarden Euro gehoben werden.

- Mehr Transparenz schaffen: Kostenstrukturen, Effizienzkennzahlen und Planungsgrundlagen der Netzbetreiber sollen besser vergleichbar werden.

- Einheitliche Standards einführen: Geplant sind standardisiertes Reporting, gezieltes Benchmarking, einheitliche Kostenrechnung und Standards für Digitalisierung und Qualitätssicherung.

- Digitalisierung der Netze vorantreiben: Digitale Lösungen sollen besser genutzt werden, um bestehende Netzkapazitäten besser zu nutzen, Engpässe im Netz früher zu erkennen und Investitionen gezielter zu planen.

- Planung verbessern: Erzeugung, Netze, Speicher und Verbrauch sollen stärker zusammengedacht werden.

- Kapazitäten effizienter nutzen: Regeln beim Netzanschluss sollen präzisiert werden, damit reservierte, aber ungenutzte Kapazitäten wieder frei werden.

- Freiwillige Zusammenschlüsse erleichtern: Rechtliche und regulatorische Hürden für freiwillige Kooperationen oder Zusammenschlüsse von Netzbetreibern sollen abgebaut werden.

- Zuständigkeiten neu ordnen: Mit einem neuen Kompetenztatbestand "Energiewirtschaft" in der Bundesverfassung sollen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern klarer geregelt werden.

- EU-Vorgaben schneller umsetzen: Durch klarere Zuständigkeiten sollen europäische Vorgaben künftig rascher und einheitlicher in nationales Recht übertragen werden.

- Verfahren beschleunigen: Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz gilt für zentrale Energieprojekte das Prinzip: ein Projekt, eine Behörde, ein Verfahren, ein Bescheid.

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