Marktordnung in Hollabrunn

Grüne feiern Erfolg: "Keine lebenden Tiere auf Märkten"

Einer Initiative der Grünen folgend, hat Hollabrunn seine Marktordnung geändert und den Verkauf von lebenden Tieren auf Märkten verboten.
Niederösterreich Heute
07.03.2026, 16:00
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Auf den vierteljährlichen Märkten am Hollabrunner Hauptplatz und in der Sparkassegasse dürfen künftig keine lebenden Tiere mehr verkauft werden. Möglich macht das die neue Marktordnung der Stadtgemeinde – angestoßen durch einen Vorstoß der Grünen Hollabrunn.

Bis Ende des vergangenen Jahres war es auf den Märkten noch erlaubt, lebendes Geflügel, Wild, Kaninchen, Lämmer, Kitze sowie Fische und Krebse zum Verkauf anzubieten. Mit dem Beschluss der neuen Marktordnung ist das nun Vergangenheit: Lebende Tiere scheinen in der Liste der erlaubten Waren überhaupt nicht mehr auf.

Erfolf für Tierschutz

Die Grünen Hollabrunn sprechen deshalb von einem wichtigen Erfolg für den Tierschutz. Gemeinderat Moritz Cermak hatte zuvor vorgeschlagen, den entsprechenden Passus aus der Marktordnung zu streichen – und konnte sich damit durchsetzen.

Der entsprechende Passus (markiert) wurde aus §3 der Marktordnung gestrichen.
Bildschirmfoto (5.3.2026)

"Klare Verantwortung"

"Tiere gehören nicht auf Märkte. Die Gemeinde trägt hier eine klare Verantwortung hinsichtlich des Tierschutzes", betont Cermak. Besonders Transport, Markttrubel und der oft stundenlange Aufenthalt in Käfigen würden für die Tiere großen Stress bedeuten.

Verordnungen müssten daher so gestaltet sein, dass solche Belastungen vermieden werden, so der Gemeinderat. "Ich freue mich sehr, dass mein Vorschlag, diesen Teil der Marktordnung zu streichen, angenommen wurde", sagt Cermak.

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