Staatsanwalt knallhart

Haft und Kandidaturverbot: Le Pen droht politisches Aus

Marine Le Pen könnte die Präsidentschaftswahl 2027 verpassen. Ihr drohen vier Jahre Haft und ein Kandidaturverbot. Ein Urteil gibt's im Sommer.
Newsdesk Heute
03.02.2026, 19:57
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Im Berufungsprozess gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft und ein fünfjähriges Kandidaturverbot für öffentliche Ämter gefordert.

Le Pen habe ein System aufgebaut, das es der Partei ermöglicht habe, 1,4 Millionen Euro zu veruntreuen, sagte Generalstaatsanwalt Stéphane Madoz-Blanchet am Dienstag vor Gericht in Paris. Sollten die Berufungsrichter den Forderungen folgen, dürfte Le Pen bei der 2027 anstehenden Präsidentschaftswahl voraussichtlich nicht antreten.

Urteil im Sommer

In dem Verfahren ging es um die Veruntreuung von EU-Geldern durch Scheinbeschäftigung von EU-Parlamentsassistenten, die faktisch für Le Pens Partei arbeiteten. Konkret forderte die Staatsanwaltschaft, dass von der vierjährigen Gefängnisstrafe drei auf Bewährung und eins in Form einer elektronischen Fußfessel verhängt werden.

Das Kandidaturverbot für öffentliche Ämter soll zudem nicht unmittelbar gelten. Damit fiel die jetzt im Berufungsprozess geforderte Strafe etwas geringer aus als das Urteil der ersten Instanz.

Laut Agenturberichten soll ein Urteil im Sommer dieses Jahres fallen. In erster Instanz hatten die Richter es als erwiesen angesehen, dass sowohl Le Pen als auch weitere Vertreter der Partei Rassemblement National (RN) die Gehälter der Assistenten ihrer EU-Abgeordneten dazu genutzt haben, die Parteifinanzen zu sanieren.

{title && {title} } red, {title && {title} } 03.02.2026, 19:57
Jetzt E-Paper lesen