Ein schweres Hochwasser im Sommer 2025 setzte das Eigenheim eines Mannes aus Linz-Urfahr massiv unter Wasser. Der entstandene Schaden lag laut Arbeiterkammer Oberösterreich bei mehr als 30.000 Euro. Doch statt einer vollen Abdeckung überwies die Eigenheimversicherung nur einen Teilbetrag.
Konkret zahlte die Versicherung jeweils 7.500 Euro für Schäden am Gebäude und am Hausrat. Grundlage dafür waren sogenannte Sublimits - also vertraglich festgelegte Höchstgrenzen für bestimmte Schäden wie Hochwasser, Überschwemmung oder Vermurung.
Genau diese Grenzen sorgten nun für Ärger. Denn obwohl die Versicherung über Jahre hinweg die Prämien und allgemeinen Versicherungssummen regelmäßig erhöht hatte, blieben die Sublimits unverändert. Laut AK hätten diese Beträge ebenfalls an die Inflation angepasst werden müssen.
"Die Wertanpassung darf nicht nur bei den Prämien stattfinden", kritisiert die AK Oberösterreich. Denn während etwa Versicherungssummen für Feuer-, Sturm- oder Leitungswasserschäden jährlich automatisch steigen, bleiben die Höchstgrenzen bei Naturkatastrophen oft jahrelang gleich.
Dadurch verlieren sie schleichend an Wert. Im konkreten Fall hätte eine Anpassung der Sublimits eine um 6.800 Euro höhere Auszahlung bedeutet.
Die Versicherung wollte außergerichtlich zunächst keine weitere Zahlung leisten. Erst nachdem die AK eine Mahnklage eingebracht hatte, kam Bewegung in die Sache. Ohne weitere Erklärung überwies die Versicherung die offenen 6.800 Euro.
Die AK sieht darin ein grundsätzliches Problem vieler Eigenheim- und Haushaltsversicherungen. Bei Naturkatastrophen liegen die vereinbarten Höchstgrenzen häufig nur zwischen 4.000 und 10.000 Euro - jeweils für Gebäude und Hausrat. Viele Betroffene würden erst im Schadensfall merken, dass ihre tatsächlichen Verluste damit bei weitem nicht gedeckt sind.
Konsumenten sollten daher ihre Polizzen genau prüfen und besonders auf die Höhe der Sublimits achten. Denn auch steigende Prämien garantieren nicht automatisch besseren Schutz.