"Kundschaft fragt danach"

"Haxenspreizer": Kampf gegen sexistische Drink-Namen

In Salzburg wird intensiv über anrüchige Namen auf Getränkekarten diskutiert. Expertinnen sehen darin Sexismus – Wirtesprecher setzt auf Einsicht.
Michael Pollak
16.01.2026, 16:43
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Speisennamen standen vor Jahren auf dem Prüfstand, jetzt sind die Drinks dran. Auf Karten stehen Namen wie "Haxenspreizer", "Heiße Oma" oder "Heiße Witwe". "Die Sprache ist der Spiegel der Gesellschaft", sagt Selina Oberortner von der Antidiskriminierungsstelle in der Stadt Salzburg. Nicht ohne Grund seien bereits vor 14 Jahren nach breiten, öffentlichen Diskussionen das "Zigeunerschnitzel" und der "Mohr im Hemd" von den Speisekarten verschwunden.

"Das, was früher vielleicht als derb oder traditionell gegolten hat, wird heute kritischer betrachtet, weil die Sprache etwas sehr Mächtiges ist. Eine sensible Sprache steht dafür, dass es in unserer Gesellschaft ein gestiegenes Bewusstsein für Gleichberechtigung und Alltagsdiskriminierung Einzug gefunden hat. Deshalb ist es wichtig, diese nicht mehr zeitgemäßen Begriffe auch nicht mehr zu verwenden."

Auch Zoe Lefkofridi, Universitätsprofessorin für Politik und Geschlecht an der Uni Salzburg, findet klare Worte: "Ich halte es für respektlos, weil sie diese impliziten Bedeutungen haben und weil es nicht geschlechtsneutral, sondern sexistisch ist." Derartige Getränkenamen seien meist auf Frauen gemünzt und damit klar sexistisch. Lefkofridi wünscht sich mehr Bewusstsein in der Gesellschaft: "Wir haben sehr viel Sexismus als normal angesehen, weil die Welt so funktioniert hat. Dass es nicht gut war, wissen wir. Es ist sehr wichtig, dass die Menschen verstehen, was sie bis jetzt getan haben. Es ist nicht kriminell, dass diese Namen auf Getränkekarten stehen, aber es ist beleidigend und sexistisch und wir sollten darüber reden."

Albert Ebner, Wirtesprecher der Wirtschaftskammer Salzburg, teilt die Kritik, sieht aber keine gesetzliche Handhabe: "Grundsätzlich sind sie natürlich nicht mehr zeitgemäß. Man muss aber auch davon ausgehen, dass die Kundschaft mit diesen Namen nach den Getränken fragt und das gar nicht immer von den Unternehmerinnen und Unternehmern ausgeht. Wir können das gesetzlich auch nicht vorschreiben, das heißt, es liegt in deren Eigenverantwortung. Wir können sie nur darüber informieren, dass sie es ändern sollten."

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