Eine schwere Hirnblutung beendete die Karriere vorzeitig. Ein Bankangestellten aus dem Bezirk Schärding (OÖ) konnte Beruf als Controller aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr ausüben.
Trotzdem bekam er zunächst keine Berufsunfähigkeitspension. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) lehnte nicht nur diese Leistung ab, sondern auch Rehabilitationsgeld sowie medizinische und berufliche Reha-Maßnahmen.
Die Begründung der PVA: Der Mann sei nicht berufsunfähig.
Der Betroffene wollte die Ablehnung nicht hinnehmen und wandte sich an die Arbeiterkammer Schärding. Mit Unterstützung der AK landete der Fall schließlich vor Gericht.
Dort wurde der Gesundheitszustand des Mannes von einem Gutachter beurteilt. Dieser bestätigte die gesundheitlichen Einschränkungen des ehemaligen Controllers.
Entscheidend war zudem seine berufliche Situation: Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Controller verfügte der Mann über Berufsschutz. Deshalb durfte er nicht einfach auf einen anderen Arbeitsplatz verwiesen werden.
Das Gericht folgte der Einschätzung des Gutachters. Für den Mann hatte die Entscheidung weitreichende finanzielle Folgen: Die PVA muss ihm die Berufsunfähigkeitspension rückwirkend gewähren.
Und nicht nur das: Die Pension wurde dem Mann laut Arbeiterkammer unbefristet zugesprochen.