Mordprozess gegen Hobby-DJ

Beschwerde über zu laute Musik – Wiener tötet Nachbarn

Ein 50-jähriger Wiener soll im vergangenen Oktober seinen Nachbarn mit einem Revolver erschossen haben. Nun steht er dafür vor Gericht.
Christian Tomsits
09.03.2026, 05:30
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Mordprozess am Wiener Landl nach der furchtbaren Bluttat am 11. Oktober des Vorjahres im Josef-Bohmann-Hof in der Wiener Donaustadt. Albtraum-Mieter Heinz R. (50) muss sich am Montag vor Geschworenen verantworten. Der arbeitslose Hobby-DJ soll nach 6 Litern Rotwein  mitten in der Nacht seinen iranischen Nachbarn (33) mit einem Revolver erschossen haben – wir berichteten.

Zuvor hatte sich der 33-Jährige – der nicht nur unter regelmäßiger Lärmbelästigung durch wummernde Techno-Beats aus der Wohnung des kettenrauchenden Hobby-DJs litt – ein Herz gefasst und um 3 Uhr früh bei "Techno-Heinz" um Ruhe gebeten. Der hatte ihm bereits einmal die Fußmatte abgefackelt, soll immer wieder gegen den von ihm so bezeichneten "Ausländer" gestänkert haben.

Laut Anklageschrift schlug der stark betrunkene 50-Jährige seinem Nachbarn ohne Vorwarnung wuchtig mitten ins Gesicht. Dann zückte der Hobby-Sportschütze – er hatte laut eigener Aussage über den gesamten Tag rund 6 Liter Rotwein getrunken – seinen Revolver der Marke Taurus und feuerte aus knapp 85 Zentimetern Entfernung Richtung Opfer, traf mitten ins Herz.

Taxi statt Rettung gerufen

Im Suff rief der Verdächtige zuerst ein Taxiunternehmen an, obwohl er den Notruf wählen wollte. Obwohl Rettung und Polizei nach dem schockierenden Schilderungen des Wieners ausgesprochen rasch vor Ort waren, kam für das Opfer jede Hilfe zu spät. "Ich habe ihn umgebracht. Das gehört ihm eh",  soll der Schütze den Beamten noch zugelallt haben, bevor die Handschellen klickten.

DJ droht lebenslang

Später behauptete der Verdächtige auch, dass er den Nachbar irrtümlich mit einem Einbrecher verwechselte und der Mann ein Messer in der Hand hielt. Die vermeintliche Waffe des Opfers konnte jedoch nie gefunden werden. Anwältin Astrid Wagner verteidigt – es droht lebenslange Haft. Die Unschuldsvermutung gilt

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