Tat nach 6 Liter Rotwein

Hobby-DJ erschoss Nachbar, verwechselt Polizei mit Taxi

Wegen wiederholter Beschwerden über zu laute Musik knallte "Techno-Heinz" im Oktober seinen Nachbarn ab. Nun liegt die Anklage zur Bluttat vor.
Christian Tomsits
23.01.2026, 05:30
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Mehrfach wöchentlich wummerten Welthits wie "L’Amour Toujours" von DJ Gigi D’Agostino aus der Gemeindewohnung von Heinz R. (50) im Josef-Bohmann-Hof in der Wiener Donaustadt, bevorzugt mitten in der Nacht. Am 11. Oktober erschoss er im Streit seinen iranischen Nachbarn (33) – nun liegt die Mordanklage im erschütternden Fall vor.

Der 33-Jährige hatte bereits mehrfach um mehr Rücksicht gebeten, dafür allerdings nur Beschimpfungen und Spott geerntet. Einmal brannte sogar seine Fußmatte lichterloh. Ermittlungen verliefen im Sand. Als der Iraner am 11. Oktober sich ein Herz fasste und um 3 Uhr früh bei "Techno-Heinz" an die Türe klopfte, konnte er nicht wissen, dass er mit dem Leben bezahlen sollte. Der 50-jährige IT-Lehrling – er hatte laut eigener Aussage tagsüber insgesamt 6 Liter Rotwein getrunken – schlug ihm ohne Vorwarnung wuchtig mitten ins Gesicht.

Dann zückte der Hobby-Sportschütze seinen Revolver der Marke Taurus – und feuerte aus knapp 85 Zentimetern Entfernung in den Oberkörper des Opfers. Der Iraner verblutete noch im Stiegenhaus. Wie in der Anklage ausgeführt wird, rief der Betrunkene im Suff zuerst ein Taxi, obwohl er eigentlich die Polizei anrufen wollte. "Ich habe ihn umgebracht. Das gehört ihm eh", erklärte er Beamten des Wachzimmers in der Wagramer Straße, soll sogar fremdenfeindliche und nationalsozialistische Parolen gerufen haben. Zwischendrin behauptete er auch, dass er ihn für einen Einbrecher gehalten habe.

Trotzdem muss sich der 50-Jährige mit dem völlig verpfuschten Leben schon bald vor Geschworenen am Wiener Landl verantworten. Seine Anwältin Astrid Wagner muss dort wohl tief in die Trickkiste greifen, um die im Raum stehende Notwehr-Version ihres Mandanten glaubhaft darzustellen. Denn Heinz R. behauptet weiterhin felsenfest, das Opfer hielt bei der Konfrontation ein Messer in der Hand. Die vermeintliche Waffe wurde jedoch nie gefunden. Die Unschuldsvermutung gilt.

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