Niederösterreich

Hohes Covid-Risiko – Schwangere Lehrkräfte freigestellt

Die Corona-Zahlen steigen derzeit wieder rasant an. Vielen Frauen, die ein Kind erwarten, bereitet das Sorge.

Isabella Nittner
In Österreich gibt es die Möglichkeit, sich als schwangere Frau freistellen zu lassen, sofern man in Berufen arbeitet, die physischen Körperkontakt beinhalten.
In Österreich gibt es die Möglichkeit, sich als schwangere Frau freistellen zu lassen, sofern man in Berufen arbeitet, die physischen Körperkontakt beinhalten.
iStock/Symbol ("Heute"-Montage)

Das Coronavirus hat seinen Schrecken verloren. Nach dem Quarantäne-Aus sowie dem Ende der Maskenpflicht sank die Anzahl der Menschen, die sich regelmäßig auf das Virus testen lassen, über den Sommer massiv. Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer an Infizierten aus.

Keine Regeln in Schulen

Erst kürzlich gab es von Gesundheitsminister Johannes Rauch das "Ja", eine Empfehlung für den vierten Stich wurde ausgesprochen.

Und in den Schulen, die Anfang September nach den Sommerferien wieder ihre Pforten öffneten? Da läuft alles "so wie damals", vor der Pandemie. Wer freiwillig testen gehen möchte, kann das tun. Verpflichtet wird niemand. Auch Masken findet man in den Bildungsinstitutionen Österreichs kaum noch.

Erhöhtes Risiko

Und genau das bereitete einigen Pädagoginnen, die derzeit ein Kind erwarten, schlaflose Nächte.

Denn: Als Schwangere gilt man als Risikopatientin, die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf im Falle einer Covid-Infektion ist stark erhöht. Auch die Gefahr einer Frühgeburt steigt mit einer Erkrankung.

Mit Beginn des heurigen Schuljahres ließen sich deshalb einige Lehrkräfte sicherheitshalber freistellen. Das Arbeitsministerium erlaubt diese Sonderfreistellung für Schwangere in Berufen mit physischem Körperkontakt – sofern man bereits vor dem 30. Juni 2022 von der Schwangerschaft wusste.

Ministerium erlaubt Sonderfreistellung

"Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind ab diesem Zeitpunkt angehalten, durch Änderung der Arbeitsbedingungen oder Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz eine Gefährdung zu vermeiden. Auch die Möglichkeit von Homeoffice muss dabei geprüft werden. Ist das nicht möglich, hat die schwangere Arbeitnehmerin Anspruch auf Freistellung mit Entgeltfortzahlung", heißt es hierzu auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit.

"Ich brauche so eine Infektion wirklich nicht noch einmal."

"Ich hatte schon einmal Corona. Und mir ging es damals, obwohl ich zu dem Zeitpunkt nicht schwanger war, wirklich nicht gut, ich hatte starke Symptome. Ich brauche so eine Infektion wirklich nicht noch einmal", erklärt eine betroffene Lehrkraft aus Niederösterreich im "Heute"-Gespräch ihre Entscheidung.

Corona-Regeln sind Zündstoff

Wie berichtet, sorgten die fehlenden Corona-Regelungen für Schulen auch in Schwechat schon zu Streit. Der Direktor des Bundesgymnasiums hatte verpflichtende Tests angeordnet, einige Eltern drohten daraufhin mit einer Beschwerde beim Höchstgericht. Der Schulleiter musste die Verordnung in Folge zurücknehmen.

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