Er fuhr mit dem Bus, in dem auch sie saß. Stand plötzlich auf dem Schulgelände. Und wurde später mit einem Fernglas im Gebüsch entdeckt. Was wie der Anfang eines Thrillers klingt, ist bittere Realität: Ein 74-jähriger Deutscher verfolgte ein zehnjähriges Mädchen aus Niederösterreich monatelang. Das berichtet am Mittwoch die "Kronen Zeitung".
Der Pensionist hatte die Schülerin im Sommer 2024 bei Lernstunden kennengelernt. Doch statt auf Distanz zu gehen, suchte er den Kontakt – chattete mit ihr, traf sich, redete über Themen, die für ein Kind völlig unpassend sind. "Zur damaligen Zeit war ich ihr bester Freund. Wir hatten ein Bruder-Schwester-Verhältnis", behauptete der Angeklagte laut "Krone" vor Gericht. Auf die Frage des Richters, ob er verliebt gewesen sei, antwortete er: "Verliebt nicht, aber ich hatte das Mädchen sehr gerne."
Die Eltern reagierten sofort. Sie verboten jeden Kontakt, holten eine einstweilige Verfügung. Doch der Pensionist ließ sich davon nicht abhalten. Im Gegenteil: Er tauchte wieder auf – in der Nähe ihres Wohnorts, in der Schule, im selben Bus. Im Juni 2025 entdeckten ihn die Eltern schließlich mit einem Fernglas im Gebüsch.
Als die Polizei eingriff und das Haus des Pensionisten durchsuchte, stießen die Ermittler laut der Tageszeitung auf etwas Grauenvolles: Einen "Erinnerungsschrank", wie ihn der 74-Jährige selbst nannte. Darin: unzählige Missbrauchsbilder – darunter auch Aufnahmen, die ihn selbst beim sexuellen Missbrauch kleiner Mädchen zeigen.
Diese Taten liegen über 30 Jahre zurück. Passiert sind sie laut dem Mann auf Kreuzfahrtschiffen, wo er damals arbeitete. Doch sie sind in Deutschland verjährt. Und weil der Mann deutscher Staatsbürger ist und die Übergriffe nicht in Österreich stattfanden, ist eine Anklage hier nicht möglich, heißt es im Bericht weiter.
Vor dem Landesgericht Korneuburg stand er daher nur wegen zweier Delikte: dem Stalking eines unmündigen Mädchens und dem Besitz von Missbrauchsdarstellungen – die seit 2004 auf seinem Computer gespeichert waren. Das Urteil: 15 Monate bedingt.
"Sie müssen nicht ins Gefängnis", wird der Richter in der "Krone" zitiert – und stellte klar: "Man kann nichts, was sie gemacht haben, beschönigen. Sie müssen nicht ins Gefängnis, aber wir schauen genau auf Sie." Eine Therapie bekommt der Mann nicht.