Behinderte zu Boden gebracht

Illegale Polizei-Aktion kostet Staat nun 6.300 Euro

Eine Gehörlose wurde von einem Fahrradpolizisten in Wien zu Boden gebracht, gefesselt und festgenommen, rechtswidrig! Jetzt wird Schadenersatz fällig.
Christian Tomsits
25.09.2025, 05:30
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Ein mehr als missglückter Polizeieinsatz hat jetzt auch kostspielige Folgen für den Staat: Die gehörlose Tina S. (33, Name geändert) wurde, nachdem sie über rot gefahren war, im Oktober 2023 am Wiener Ring von einem Beamten angehalten und nach einem gescheiterten Gespräch gewaltsam am Boden fixiert und festgehalten - wir berichteten.

"Er redete etwas vor sich her, das ich natürlich nicht verstand und ich deutete ihm, dass ich taub bin", erinnerte sich die Wienerin. Als der Beamte ihren Rucksack durchsuchen will, wehrt sie sich. Daraufhin wuchtet der Radpolizist die 33-Jährige zu Boden, fesselt sie mit Handschellen am Rücken und hält sie fünf Minuten lang fest.

Das Verwaltungsgericht Wien erklärte die Festnahme später für rechtswidrig. Auch im Amtshaftungsverfahren wurde jetzt ein Urteil gefällt: Die Radlerin erhält abzüglich der bereits bezahlten 4,17 Euro Haftentschädigung nochmals 500 Euro zugesprochen - weitere 495,83 Euro landen somit binnen zwei Wochen auf ihrem Konto, wie ihr Anwalt Gregor Klammer mitteilt. Seiner behinderten Mandantin wurde "besondere Verletzlichkeit" anerkannt.

Neben den 500 Euro für die Frau muss der Staat auch die Anwaltskosten von 1.700 bzw. 4.100 Euro tragen. Nicht billig: Insgesamt brennt der Staat also 6.300 Euro durch die Aktion des Bike-Polizisten. Ursprünglich wollte man die Frau mit 4,17 Euro für die fünf Minuten freiheitsentzug entschädigen - wir berichteten hier. Doch die Frau wehrte sich erneut. Der Beamte kann für seine Handlung - die er als Organ des Staates verübte - übrigens persönlich vom Opfer nicht belangt werden. Die Republik könnte das Geld vom Polizisten zurückfordern, tut dies in der Regel aber nicht.

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