"Warum kommen Sie zu spät zur Verhandlung", wollte der Richter von einer Wienerin (28) Mittwoch (24.9.) am Wiener Landl wissen. "Ich hab’ verschlafen", konterte die Angeklagte. "Warum stellen Sie mir unnötige Fragen?" Die Frau im gelben Wollkleid sparte nicht mit trotzigen Kommentaren, verlangte Rauch- und Trinkpausen.
"Es geht um viel für Sie – nämlich um eine Einweisung", erklärte ihr der Richter. Die Frau – sie hat einen Erwachsenenvertreter – soll einen 28-Jährigen gestalkt und bedroht haben. Auf Instagram richtete sie laut Anklage ein Fake-Profil mit seinem Namen ein, auf dem sie seinen Tod verkündet hatte. Die mutmaßliche Stalkerin gilt als schuldfähig, laut Gutachter ist sie psychisch krank – leidet an einer Persönlichkeitsstörung und anderen Problemen.
Das Opfer hatte sie vor ein paar Jahren auf Tinder kennengelernt. "Nach zwei Dates war es aus, ich war noch in einer anderen Beziehung", erklärte der 28-jährige Zeuge vor Gericht. Das Drama begann erst Monate später. Unter einem Vorwand kam die Frau zu der Wohnung des Mannes, läutete 10 Minuten lang Sturm. An einem anderen Tag soll sie ihm vor der Haustüre aufgelauert haben. "Einmal kletterte sie auf mein Autodach, wollte mich am Wegfahren hindern."
Immer wieder gab es Dutzende Anrufe und Nachrichten über Social Media. Auf einem Fake-Profil mit seinem Namen verkündete sie, der Influencer sei an den Folgen einer Diabetes-Erkrankung verstorben. "Sie schrieb meine Freunde auf Insta an, ich hatte Angst", kamen dem 28-Jährigen die Tränen. Er leide noch immer unter den Folgen des Stalkings. "Es ist nicht normal, wenn man als Mann beim Heimgehen Angst hat."
Die mutmaßliche Stalkerin blieb ungerührt. Sie gab an, Stimmen zu hören und mit ihrem Opfer "telepathisch" in Kontakt gewesen zu sein. In einer Klinik soll sie einer Pflegerin gedroht haben: "Ich finde heraus wo du wohnst und töte deine Kinder." Der zarten Angeklagten im modischen gelben Wollkleid würde man die Vorwürfe nicht zutrauen. Doch laut Gutachter ist sie gefährlich, für eine Einweisung war es aber doch zu wenig. Entscheidung am Mittwoch nach kurzer Beratung: Fünf Monate bedingt mit Auflagen – rechtskräftig. "Er will Sie nie wieder sehen", so der Richter. "Ebenso!", die Angeklagte.