Ein Brief vom Inkassobüro sorgte bei Frau B. für einen Schock. Ohne Vorwarnung wurde sie aufgefordert, 1.612,08 Euro für eine angeblich offene Bestellung bei einem Onlinehändler zu bezahlen. Doch die Wienerin war sich sicher: Sie hatte dort niemals eingekauft.
Tatsächlich hatte Frau B. nach eigenen Angaben weder davor noch danach jemals eine Bestellung bei dem Shop aufgegeben. Trotzdem landete die hohe Forderung in ihrem Briefkasten.
Die Konsumentin reagierte sofort. Sie kontaktierte das Inkassobüro und erstattete Anzeige bei der Polizei. Auf ihre E-Mail und die übermittelte Anzeige erhielt sie allerdings keine Antwort. Schließlich wandte sie sich an die Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer Wien (AK).
"Wir haben umgehend mit dem Inkassobüro Kontakt aufgenommen", erklärt AK-Konsumentenschützerin Vivien Toth. "Wir konnten klarstellen, dass Frau B. nie eine Bestellung getätigt hat. Die Forderung wurde schließlich zur Gänze ausgebucht."
Der Fall zeigt laut AK, wie wichtig es ist, auf unberechtigte Inkassoforderungen rasch zu reagieren. Wer einfach nicht zahlt und nicht widerspricht, riskiert im schlimmsten Fall Probleme mit der Bonität.
Die Arbeiterkammer empfiehlt deshalb, falsche Forderungen sofort schriftlich zu beeinspruchen - idealerweise per E-Mail oder eingeschriebenem Brief. Außerdem sollten regelmäßig Kontoauszüge kontrolliert werden, um betrügerische Abbuchungen rasch zu erkennen und gegebenenfalls über die Bank rückgängig zu machen.
Zusätzlich rät die AK, einen Google Alert für den eigenen Namen einzurichten. So können Betroffene erfahren, wenn ihr Name im Internet in verdächtigem Zusammenhang auftaucht. Auch ein Datenleck-Check auf Plattformen wie "Have I Been Pwned" oder dem Hasso-Plattner-Institut kann zeigen, ob persönliche Daten bereits im Umlauf sind.
Ein weiterer Tipp: Wer unnötige Einträge in öffentlichen Telefonverzeichnissen löschen lässt, verringert die Angriffsfläche für Betrüger.