Urteil in Steyr: Im Prozess um einen Schönheitschirurgen aus Salzburg fiel am Montag eine Entscheidung. Dem 42-Jährigen wird vorgeworfen, seinen Patienten teure Abnehmspritzen verkauft zu haben, die aber nicht die Inhaltsstoffe von "Ozempic" enthielten, sondern Insulin.
Mehrere Frauen erlitten nach der Selbstinjektion gesundheitliche Probleme, darunter starke Übelkeit, Gedächtnislücken und teils gefährliche Unterzuckerungen. "Der Arzt hat Patienten Ozempic verschrieben, irgendwann waren die Spritzen aber nicht mehr lieferbar", erklärte Gerichtssprecherin Christina Forstner gegenüber "Heute".
Die fatale Lösung: Der Angeklagte soll bei zwei bereits verurteilten Importhändlern aus dem Bezirk Steyr-Land gefälschte Spritzen bestellt haben. Dem 42-Jährigen wurden Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, gewerbsmäßiger Betrug und schwere Körperverletzung vorgeworfen.
Schon vergangene Woche stand der 42-Jährige deswegen zwei Tage in Steyr vor Gericht. Im Fall einer Verurteilung drohten dem Arzt bis zu fünf Jahre Haft. Am Montag – eine Woche nach Prozess-Start – fiel das noch nicht rechtskräftige Urteil: 21 Monate Haft, sieben davon unbedingt.
"Am dritten Verhandlungstag gestand der Arzt ein fahrlässiges Verhalten, besonders in Hinsicht auf das Arzneimittelgesetz", so Forstner am Montagnachmittag. Da das Gericht aber davon ausging, dass der Salzburger vorsätzlich gehandelt hatte, wurde das Geständnis nicht als solches gewertet.