Ein neues iPhone bestellen und bequem in Raten zahlen – für Herrn B. (Name von der Redaktion geändert) klang das nach einem guten Deal. Bei einem Elektrofachmarkt kaufte er online ein Apple iPhone 17 um 949 Euro. Bezahlt werden sollte per 0-Prozent-Finanzierung in monatlichen Raten.
Kurz darauf erhielt er die Nachricht vom Zustelldienst: Das Paket liege zur Abholung in einer GLS-Paketstation bereit. Herr B. holte die Sendung ab und öffnete das Packerl voller Vorfreude. Doch in der Postsendung war kein Smartphone, sondern nur gähnende Leere. Das iPhone fehlte.
Offenbar wurde das Smartphone gestohlen, noch bevor es beim Käufer ankam. Herr B. reagierte sofort: Er meldete den Vorfall dem Händler und erstattete Anzeige bei der Polizei. Gleichzeitig bat er um eine neue Lieferung.
Doch eine Lösung blieb zunächst aus. Schließlich erklärte der Kunde den Rücktritt vom Kaufvertrag. Trotzdem wurde kurze Zeit später die erste Kreditrate von 79,08 Euro von seinem Konto abgebucht.
Herr B. wandte sich daraufhin an die Konsumentenschutz-Experten der Arbeiterkammer Wien (AK). Dort griff man sofort ein und verhalf dem Wiener zu seinem Recht.
AK-Beraterin Alexandra Wind-Degold berichtet gegenüber "Heute": "Wir intervenierten mit Erfolg: Der Rücktritt des Konsumenten wurde anerkannt und die bereits eingezogene Kreditrate rückerstattet."
Am Ende bekam Herr B. sein Geld zurück. Und das neue iPhone, das aus dem Paket verschwunden war, musste er auch nicht bezahlen.