Ein schwerer Missbrauchsfall beschäftigte das Landesgericht Klagenfurt. Ein 62-Jähriger soll seine Stiefenkelin über Jahre hinweg sexuell missbraucht haben. Das Mädchen hatte sich bereits früh seiner Mutter anvertraut, doch diese wollte die Vorwürfe nicht wahrhaben. Erst eine Schulpsychologin schlug Alarm. Nun wurde der Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Die Übergriffe sollen begonnen haben, als das Mädchen gerade einmal sechs Jahre alt war. Laut seinen Schilderungen wurden diese mit der Zeit immer schlimmer. Aus Angst und Scham schwieg das Kind lange, wie die "Krone" berichtet.
Dabei hatte es seiner Mutter bereits von den Vorfällen erzählt. "Es war mitten im Playmobil-Spiel. Sie sagte, der Opa greife sie dort an, wo sie das nicht möchte. Ich war völlig schockiert", berichtete diese vor Gericht.
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Die Alleinerzieherin war damals auf die Unterstützung der Großeltern angewiesen. Sie habe die Anschuldigungen "wohl nicht hören" wollen, räumte sie ein. Ihre Tochter "hat sich mir dann auf Nachfrage nicht mehr geöffnet".
Jahre später erhielt das Mädchen wegen schulischer Schwierigkeiten und psychischer Probleme Hilfe von einer Psychologin. Es litt unter anderem an Depressionen, Ängsten und Einnässen. Schließlich kamen die Missbrauchsvorwürfe ans Licht.
Gerichtsgutachterin Hannelore Legat schilderte das Ausmaß des Leidens: "Über sieben Jahre hinweg kann man von mindestens einer Stunde Schmerzen pro Tag ausgehen". Der Stiefgroßvater soll das Kind zudem mit Drohungen zum Schweigen gebracht haben.
Der 62-Jährige bestritt sämtliche Vorwürfe. Auch für die Missbrauchsbilder auf seinem Handy wollte er nicht verantwortlich sein. "Ich will nichts unterstellen, aber Tanja war an meinem Handy", behauptete er.
Zwar gab er zu, seiner Frau pornografische Aufnahmen geschickt zu haben. Dass darauf Kinder zu sehen waren, habe er aber nicht bemerkt. Der Richtersenat widersprach: "Da sieht man Kinder, das lässt sich nicht wegdiskutieren!"
Der Angeklagte behauptete außerdem, seine Stiefenkelin wolle lediglich im Mittelpunkt stehen.
Das Gericht verurteilte den 62-Jährigen schließlich zu zehn Jahren Gefängnis. Das Urteil ist wegen Nichtigkeit und Berufung noch nicht rechtskräftig.
Trotz der hohen Haftstrafe durfte der Mann das Gericht vorerst als freier Mann verlassen. Staatsanwältin Daniela Britzmann hatte keinen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt.