Die Bundesregierung beschließt am Mittwoch im Ministerrat die Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel in Österreich. Ab 1. Juli 2026 wird der Mehrwertsteuersatz für zentrale Produkte des täglichen Bedarfs dauerhaft auf 4,9 Prozent gesenkt.
Ziel ist es, Haushalte angesichts der weiterhin spürbaren Teuerung im Lebensmittelbereich gezielt zu entlasten und gleichzeitig den eingeschlagenen Budget- und Sanierungspfad konsequent fortzusetzen. Die Maßnahme wird vollständig gegenfinanziert und fügt sich in eine Reihe bereits umgesetzter Entlastungsschritte bei Energie und Wohnen ein.
Die Umsatzsteuer wird für folgende Produktgruppen auf 4,9 Prozent gesenkt:
▶ Milch (inklusive laktosefreie tierische Milch)
▶ Butter
▶ Joghurt
▶ Frische Hühnereier
▶ Erdäpfel
▶ Paradeiser
▶ Zwiebeln, Knoblauch, Lauch
▶ Kohlarten (zum Beispiel: Weißkraut, Karfiol, Kohlrabi)
▶ Salate
▶ Karotten, Rüben, Knollensellerie
▶ Gurken
▶ Bohnen, Erbsen und andere Hülsenfrüchte
▶ Weiteres Gemüse wie Kürbis, Paprika, Spargel oder Melanzani
▶ Gefrorenes Gemüse (zum Beispiel: Erbsen, Spinat)
▶ Äpfel, Birnen, Quitten
▶ Steinobst (zum Beispiel: Marillen, Kirschen, Pfirsiche, Zwetschken)
▶ Reis
▶ Weizenmehl und Weizengrieß
▶ Nudeln ohne Füllung
▶ Brot und Gebäck (inklusive glutenfreier Produkte)
▶ Speisesalz
Der Großteil dieser Produkte wird in Österreich hergestellt und verarbeitet.
"Wir senken die Steuer auf Produkte, die von allen Menschen in Österreich regelmäßig gekauft werden. Mit der Reduktion der Mehrwertsteuer auf diese Grundnahrungsmittel setzen wir einen weiteren gezielten Schritt zur Entlastung der Haushalte und zur Dämpfung der Inflation. Diese Maßnahme ist ein Signal der Zuversicht und ein Beitrag zur Stärkung des wirtschaftlichen Aufschwungs", erklärt Staatssekretärin für Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig.