Tierische Qual in Kärnten

Werden Mittelalter-Fallen für Fischotter verboten?

Kärnten plant, die umstrittenen Conibear-Fallen für Fischotter nicht mehr zuzulassen. Tierschützer fordern ein rascheres Verbot.
Heute Tierisch
22.07.2026, 07:45
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Läuft ein Tier "falsch" in die Conibear-Falle, stirbt es nicht sofort durch einen Genickbruch. Stattdessen wird es schwer gequetscht und erleidet einen qualvollen Tod – das kritisieren Tierschützer heftig. Auch das internationale Komitee der Berner Artenschutzkonvention hat zuletzt Bedenken zu den derzeit noch erlaubten Fangmethoden in Kärnten geäußert.

Nur noch heuer?

Offiziell gibt es vom Land dazu keine Bestätigung, dass Conibear-Fallen ab nächstem Jahr nicht mehr verwendet werden, doch die wachsende Kritik an den Fischotter-Fallen dürfte vielleicht zu einem Umdenken führen. Aus der zuständigen Abteilung wollte man auf Anfrage vom ORF nichts dazu sagen und aus dem Büro von Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) heißt es nur, dass in der neuen Verordnung zur Bejagung des Fischotters die Conibear-Falle nicht mehr vorgesehen ist.

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So sieht eine sogenannte "Conibear-Falle" aus und hat im Grunde eine ähnliche Funktion wie eine Mausefalle.
Screenshot©Kettner

Diese Falle sei ohnehin nur eingeschränkt zum Einsatz gekommen, daher könnten die vorgegebenen Kontingente auch ohne sie erreicht werden, wird betont. Die derzeitige Fischotter-Verordnung gilt noch bis 13. Dezember. Danach läuft sie aus und muss von der Regierung neu beschlossen werden.

Immer wieder werden kleine Fischotter zu Waisen durch die mittelalterlichen Fangpraktiken - wie auch Baby "Rudi": 

WWF verlangt sofortiges Aus!

Tierschützer fordern, dass die Conibear-Falle schneller verboten wird. Bis 13. Dezember ist ihr Einsatz noch erlaubt, was für Kritik sorgt. Der WWF verlangt ein sofortiges Aus, doch das Land lehnt das ab. Der Aufwand für eine eigene Verordnung nur für ein paar Wochen wäre laut Land zu groß. Außerdem sei der Einsatz der Conibear-Falle schon jetzt stark eingeschränkt und an viele Auflagen gebunden.

Derzeit dürfen pro Jahr maximal 55 Fischotter getötet werden. Diese Zahl entspricht laut Land dem jährlichen Zuwachs und soll dafür sorgen, dass die Population stabil bleibt.

So dürfen diese Fallen nur in einer bestimmten Mindestgröße, mit speziellen Ködern und ausschließlich unter Wasser aufgestellt werden. Sie müssen überdies zweimal täglich kontrolliert werden. Von März bis Ende Oktober dürfen überhaupt nur Lebendfallen für den Fang von Fischottern verwendet werden.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 22.07.2026, 07:49, 22.07.2026, 07:45