Rover, Audi, BMW

"Kann sonst nix" – Vorbestrafter verkauft fremde Autos

Sieben Vorstrafen, aber wegen gesundheitlicher Probleme auf freiem Fuß: Ein Autohändler soll munter weiterbetrogen haben. Jetzt stand er vor Gericht.
20.10.2026, 12:44
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Vom Land Rover bis zum 5er-BMW: Mit schicken Schlitten soll sich ein heruntergekommener Serbe (57) einen satten Zuverdienst zur mageren Notstandshilfe ergaunert haben. Am Dienstag stand Milan M. – siebenfach vorbestraft – wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs am Wiener Landl vor Gericht. Und das, obwohl er eigentlich bereits in Strafhaft hätte sitzen sollen.

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Wegen Blutdruckproblemen hatte er für eine frühere Haftstrafe einen Aufschub bekommen. Statt sich zu erholen, soll er seine Freiheit für neue Betrügereien genutzt haben. "Er kann sonst nichts", erklärte sein Verteidiger David Jodlbauer über den faulen Autohandel seines Mandanten.

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Anwalt David Jodlbauer brachten den kurzen Prozess souverän über die Bühne.
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Sein geständiger Mandant mietete zwischen September 2023 und 2025 reihenweise Fahrzeuge an oder gab vor sie zu kaufen, zahlte sie aber lediglich an. Die Fahrzeuge – darunter Audi Q5 BMW-Limousinen und Land Rover – verkaufte er anschließend einfach weiter. "Das ganze Geld habe ich am Automaten verspielt", behauptet der Serbe.

In zwei Fällen schnappte er sich laut Anklage in einem Autohaus die Schlüssel und fuhr einfach mit den Wagen davon. Um die Fahrzeuge trotz fehlender Papiere verkaufen zu können, wurden Kaufverträge gefälscht und damit Duplikate von Zulassungspapieren besorgt. Die Autos wurden allesamt ins Ausland verkauft. An Namen und Adressen der Käufer wollte sich der Angeklagte nicht erinnern. Verursachter Gesamtschaden: rund 150.000 Euro.

Ein geschädigter Autohändler aus der Steiermark konnte es vor Gericht kaum fassen. "Wo is des Auto", wollte er wissen. "Habe verkauft", meinte der Angeklagte trocken. Mitglieder seiner zahlreich erschienenen Familie grinsten im Saal. Der verzweifelte Steirer schüttelte den Kopf: "Bei uns in der Steiermark gibt’s das ned." – "Ich würde Ihnen gern anbieten, dass er den Schaden wiedergutmacht, aber das ist unrealistisch", entgegnete der Verteidiger. "Wie lang ist er Urlaub da?", wollte der Steirer wissen. Das Urteil folgte kurz darauf: drei Jahre und neun Monate Haft, rechtskräftig.

ct, Akt. 20.10.2026, 15:08, 20.10.2026, 12:44
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