Die Hoffnung auf eine rasche Freilassung hat sich zerschlagen. Im aufsehenerregenden Millionen-Fall um einen österreichischen Staatsbürger in Nigeria bleibt der Mann weiter hinter Gittern. Nach der Festnahme mit einem Koffer voller Bargeld hoffte die Verteidigung auf Kaution – vergeblich. Das zuständige Gericht in Lagos traf eine klare Entscheidung gegen den Angeklagten.
Statt einer Rückkehr in Freiheit geht der Fall nun in eine weitere juristische Runde. Der Österreicher bleibt in Untersuchungshaft, während das Verfahren gegen ihn weiterläuft. Für den Beschuldigten bedeutet das: ungewisse Wochen in einem nigerianischen Gefängnis.
Die Entscheidung fiel am 16. Jänner vor dem Federal High Court in Lagos. Die Verteidigung hatte beantragt, den Angeklagten bis zum Beginn des Prozesses gegen Kaution freizulassen. Die Staatsanwaltschaft sprach sich dagegen aus und verwies auf die Schwere der Vorwürfe sowie den laufenden Ermittlungsstand.
Der Richter folgte dieser Argumentation. Untersuchungshaft bleibt damit aufrecht, der Österreicher wird weiterhin im Nigerian Correctional Service festgehalten. Ein konkreter Termin für den Start des Hauptverfahrens wurde vom Gericht noch nicht genannt.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Zollkontrolle am 13. Dezember 2025. Kurz vor dem geplanten Abflug nach Dubai stoppten Beamte den Reisenden am internationalen Flughafen Murtala Muhammed in Lagos. Eine routinemäßige Befragung führte schließlich zur Durchsuchung des Gepäcks.
Dabei stießen die Beamten auf 800.575 US-Dollar und 651.505 Euro – insgesamt rund 1,4 Millionen Euro. Das Bargeld war bei der Ausreise nicht ordnungsgemäß deklariert worden, was nach nigerianischem Recht strafbar ist.
Die nigerianische Anti-Korruptionsbehörde EFCC (Economic and Financial Crimes Commission) brachte den Fall daraufhin vor Gericht. Die Anklage stützt sich auf einen mutmaßlichen Verstoß gegen das nigerianische Geldwäschegesetz und umfasst zwei Anklagepunkte.
Vor Gericht bekannte sich der Beschuldigte nicht schuldig. Zur Herkunft des Bargeldes sowie zum geplanten Verwendungszweck machten die Ermittlungsbehörden bislang keine Angaben. In dem Verfahren gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Nach Recherchen besteht ein Bezug zum Vorarlberger Rheintal, eine offizielle Bestätigung dafür liegt jedoch nicht vor. Fest steht, dass österreichische Behörden über den Fall informiert sind und diesen beobachten.
Das Außenministerium bestätigte, dass die österreichische Botschaft in Abuja mit dem Inhaftierten in Kontakt steht und konsularische Unterstützung leistet. Zusätzlich wurde bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch ein Akt angelegt. Ob daraus weitere rechtliche Schritte in Österreich folgen, ist derzeit offen.