Ein 27-jähriger Mann und seine 21-jährige Freundin mussten sich auf dem Landesgericht Krems wegen gewerbsmäßigen schweren Diebstahls verantworten. Wie der "Kurier" berichtet, soll das Duo in zahlreichen Kirchen Opferstöcke aufgebrochen und Devotionalien mitgenommen haben.
Die beiden Angeklagten waren im Herbst 2025 mit dem Auto unterwegs. Eigentlich habe der Mann seiner Freundin andere Länder zeigen wollen, heißt es. Doch die Reise entwickelte sich laut "Kurier" anders als geplant: Statt mit einem schönen Urlaub endete sie zunächst in Untersuchungshaft und schließlich vor Gericht.
Die Serie soll ihren Anfang eher zufällig genommen haben. Der Angeklagte schilderte, dass sie im September eine Kirche besucht hätten, um zu beten. Dabei habe er Geld aus einem Opferstock ragen sehen. "So ist die Idee entstanden", sagte der 27-Jährige über einen Dolmetscher.
In der Folge soll das Paar immer wieder Kirchen angesteuert haben. Die Diebesserie in Niederösterreich soll das Paar im Raum St. Pölten gestartet haben, hieß es vom Gericht. Insgesamt konnten den beiden Straftaten in 45 Kirchen zugeordnet werden.
Ermittler stützten sich dabei auf Zeugenaussagen, DNA-Spuren sowie zeitliche und örtliche Zusammenhänge. Bei den Ermittlungen stellten Beamte auch verschiedene Werkzeuge sicher.
Die Beute bestand nicht nur aus Bargeld aus dem Opferstock. Laut Anklage nahmen die Beschuldigten auch mehrere Gegenstände aus den Gotteshäusern mit, darunter Rosenkränze, Hostien, Vorhängeschlösser sowie eine Flasche Zirbenschnaps. Der Schaden beläuft sich laut "Kurier" auf mindestens 2.800 Euro. Weitere ähnliche Taten sollen auch in anderen Bundesländern sowie in Deutschland passiert sein.
Beide Angeklagten zeigten sich vor Gericht reumütig. Die junge Frau gab an, Kirchen seien für sie eigentlich Orte des Gebets gewesen. Dennoch habe sie bei den Diebstählen mitgewirkt und meist Schmiere gestanden.
Das Gericht verurteilte das Paar laut zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, davon vier Monate unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die unbedingten Strafteile gelten aufgrund der bereits verbrachten Untersuchungshaft als verbüßt.