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"Klare Linie" – jetzt schärferes Gesetz für Asylwerber

Schärferes Gesetz für Asylwerber: OÖ setzt auf "klare Regeln und verpflichtende Mitwirkung ab dem ersten Tag". Die Neuerung ist Thema im Landtag.
Oberösterreich Heute
30.09.2026, 16:02
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Morgen, Donnerstag, wird das neue Grundversorgungsgesetz im Landtag eingebracht, spätestens Anfang Februar soll es dann in Kraft treten. "Wer in Oberösterreich Schutz erhält, muss ab dem ersten Tag bereit sein, eine Gegenleistung zu erbringen", betont Asyl-Landesrat Christian Dörfel (ÖVP).

Mit Grundregel- und Orientierungskursen gebe man "eine klare Linie" vor, erwarte die Einhaltung von Regeln und verlange aktive Mitwirkung. Bewährte Maßnahmen würden gesetzlich verankert und gleichzeitig Mitwirkungspflichten und Konsequenzen bei Regelverstößen ausgeweitet, so Dörfel.

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Regeln fürs Zusammenleben

Personen in der Grundversorgung müssen die sogenannte OÖ-Hausordnung künftig zur Kenntnis nehmen, unterschreiben und einhalten. Sie legt die Regeln und Erwartungen für das Zusammenleben verbindlich fest.

Auch die landesweit eingeführte Sachleistungskarte wird im Gesetz verankert. Oberösterreich hat die Ausrollung im November des Vorjahres abgeschlossen. Derzeit erhalten alle Asylwerber und Ukraine-Vertriebene in der Grundversorgung ihre Leistungen über die Karte. Sie soll eine treffsichere Abwicklung ermöglichen und den Missbrauch von Sozialleistungen verhindern.

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Das Gesetz verankert außerdem verpflichtende erste Integrationsmaßnahmen. Dazu zählen die genannten Kurse, Gewaltpräventionsmaßnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie Deutschstunden für Personen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit.

Zugleich werde die Grundversorgung stärker mit Eigenverantwortung verbunden, heißt es weiter. Für arbeitsfähige Personen werden unbezahlte Hilfstätigkeiten in den Quartieren verpflichtend. Wer arbeiten darf, soll sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch um Arbeit bemühen.

Harte Konsequenzen

"Unser Zugang ist Hilfe zur Selbsthilfe. Wer Unterstützung erhält, muss seine Möglichkeiten nutzen und eine Gegenleistung erbringen", betont der Landesrat.

Wer verpflichtende Maßnahmen verweigere oder Regeln missachte, müsse mit harten Konsequenzen rechnen. Dafür werden die bestehenden Möglichkeiten zur Kürzung von Leistungen und zur Entlassung aus der Grundversorgung ausgeweitet, erklärt Dörfel.

red,30.09.2026, 16:02