Eine Woche ist das Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren nun in Kraft. Jetzt berichtet die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) von konkreten Vorfällen an Schulen, die für Aufregung sorgen.
Nach Angaben der IGGÖ hätten sich mehrere Eltern gemeldet. Demnach mussten betroffene Mädchen teils über längere Zeit vor dem Sekretariat warten und durften nicht in ihre Klasse zurückkehren. Andere Schülerinnen seien nach Hause geschickt worden.
Auch von wiederholten Gesprächen am Gang ist die Rede. Dabei sei Mädchen laut IGGÖ unter anderem erklärt worden, dass ihren Eltern wegen ihres Verhaltens Konsequenzen beziehungsweise Strafen drohen könnten.
Besonders drastisch schildert IGGÖ-Präsident Ümit Vural einen der Fälle: "Ein Mädchen, das weinend vor dem Sekretariat sitzt, ist kein Vollzug, sondern ein Versagen."
Dabei gibt es laut IGGÖ klare Vorgaben für den Umgang mit betroffenen Schülerinnen. Das Bildungsministerium habe in seinen Informationen festgehalten, dass die Aufforderung respektvoll und vertraulich erfolgen müsse. Für die Schülerin selbst soll es keine Konsequenzen geben. Auch dürfe niemand einem Mädchen das Kopftuch abnehmen.
Die IGGÖ betont, dass sie das geltende Gesetz einhalte. Gleichzeitig will sie juristisch dagegen vorgehen. Die verfassungsrechtliche Auseinandersetzung werde vor dem Verfassungsgerichtshof geführt, erklärt Vural.
Die Glaubensgemeinschaft stehe wegen der gemeldeten Vorfälle bereits mit dem Bildungsministerium in Kontakt. Damit sollen die zuständigen Stellen dort tätig werden, wo die Vorgaben bei der Umsetzung womöglich nicht eingehalten wurden.
Auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft hatte laut IGGÖ bereits vor Schulbeginn vor möglichen würdeverletzenden Übergriffen gewarnt und Schulen auf das Diskriminierungsverbot hingewiesen.