100.000 Euro offen!

Kunden zahlen nicht – ambitionierter Weinhandel pleite

Eine Weinagentur aus Dornbirn ist insolvent. Laut Unternehmen sind offene Kundenrechnungen über 100.000 Euro der Grund.
20.10.2026, 11:36
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Insolvenz in Vorarlberg! Die HW Weinagentur West GmbH aus Dornbirn ist zahlungsunfähig. Über das Vermögen des Weinhandelsunternehmens wurde am Dienstag (20. Oktober) am Landesgericht Feldkirch ein Konkursverfahren eröffnet.

Besonders bitter: Laut eigenen Angaben scheiterte das Unternehmen an der schlechten Zahlungsmoral seiner Kunden. Rund 100.000 Euro an offenen Rechnungen sollen dazu geführt haben, dass die Weinagentur selbst einen Insolvenzantrag stellen musste.

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Kunden sollen Rechnungen nicht bezahlt haben

Wie der Alpenländische Kreditorenverband (AKV Europa) mitteilt, führt die Weinagentur ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf ausstehende Zahlungen zurück. Demnach haben Kunden offene Rechnungen in Höhe von insgesamt rund 100.000 Euro nicht beglichen.

Für den Weinhandel bedeutete das offenbar eine erhebliche finanzielle Belastung. Schließlich müssen auch Unternehmen, deren Kunden nicht rechtzeitig bezahlen, ihre laufenden Verpflichtungen erfüllen.

Die Geschäftsführung sah sich deshalb gezwungen, beim Landesgericht Feldkirch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Das Gericht eröffnete das Konkursverfahren am 20. Oktober 2026.

Weinagentur wurde 2013 gegründet

Die HW Weinagentur West GmbH wurde im Jahr 2013 gegründet und betreibt in Dornbirn einen Großhandel mit Wein. Als Gesellschafter wird Hanno Kleinbrod genannt. Die Geschäftsführung liegt bei Michaela Möth.

Das Stammkapital des Unternehmens beträgt 10.000 Euro und wurde laut Insolvenzmeldung vollständig eingezahlt.

Rund 100.000 Euro Schulden

Die Weinagentur beziffert ihre Verbindlichkeiten auf rund 100.000 Euro. Auf der anderen Seite stehen laut den vorläufigen Angaben ebenfalls Vermögenswerte von etwa 100.000 Euro. Diese bestehen allerdings überwiegend aus offenen Forderungen gegenüber Kunden. Ob sich diese Beträge tatsächlich vollständig eintreiben lassen, ist noch unklar.

Die Insolvenzverwaltung muss die Vermögenslage nun prüfen und den tatsächlichen Wert der vorhandenen Forderungen feststellen. Dass die vorläufig bezifferten Aktiva und Passiva gleich hoch sind, bedeutet daher nicht, dass sämtliche Gläubiger ihr Geld zurückbekommen.

Kann der Weinhandel weitergeführt werden?

Noch ist offen, ob die Weinagentur ihren Geschäftsbetrieb fortsetzen kann. Die Insolvenzverwalterin muss in den kommenden Wochen entscheiden, ob eine Weiterführung des Unternehmens ohne Nachteile für die Gläubiger möglich ist.

Zur Insolvenzverwalterin wurde die Dornbirner Rechtsanwältin Dr. Manuela Schipflinger-Klocker bestellt. Auch ein Sanierungsplan ist grundsätzlich noch möglich. Das Unternehmen könnte einen solchen im laufenden Verfahren einbringen. Ob es dazu kommt, geht aus den bisherigen Angaben nicht hervor.

Gläubiger müssen Frist beachten

Für Gläubiger, die noch Geld von der Weinagentur bekommen, läuft bereits die Frist zur Anmeldung ihrer Forderungen. Diese endet am 16. November 2026.

Die Berichtstagsatzung, die Prüfungstagsatzung und die Gläubigerversammlung sind für den 30. November 2026 um 9 Uhr angesetzt.

Dann dürfte sich auch genauer zeigen, wie es um die wirtschaftliche Lage der Weinagentur steht und welche Perspektiven für das Unternehmen bestehen. Vorerst bleibt die Zukunft des Dornbirner Weinhandels ungewiss.

red, 20.10.2026, 11:36