Dieser Fall sorgt bei vielen für Kopfschütteln: Eine Mitarbeiterin eines Arztes reichte einen Urlaubsantrag ein. Ziel ist Südafrika, es soll eine lange Reise werden. Doch dann folgt ein Krankenstand, die Wienerin ist viele Monate außer Gefecht.
Ausgerechnet in diese Zeit fällt dann der angemeldete Südafrika-Urlaub. Ihr Arbeitgeber war alles andere als erfreut. Der Arzt wandte sich an "Heute", beschwerte sich: "Meine Kolleginnen haben nicht verstanden, wieso die Mitarbeiterin für ein Jahr im Krankenstand sein darf und dabei auch noch den Urlaub wahrnehmen kann, den sie zuvor gesund gebucht hatte. Und alle anderen Krankenschwestern müssen indes weiterarbeiten und können sich die Arbeit der erkrankten Südafrika-Touristin auch noch aufteilen."
Für viele zusätzlich unerklärlich: Die Krankenschwester muss für diese Reise keine Urlaubstage aufbrauchen, die Reise war offiziell genehmigt, die Frau weiterhin im Krankenstand.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) dazu: "Nur wenn der Auslandsaufenthalt während eines aufrechten, bewilligten Krankenstandes erfolgt, werden keine Urlaubstage konsumiert." Genau das war hier der Fall – und damit ist das rechtlich gedeckt.
Zwar wirkt es für viele absurd, dass jemand krankgeschrieben ist und gleichzeitig ans andere Ende der Welt fliegt – doch laut ÖGK ist das möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Der behandelnde Arzt muss zustimmen, die Reise darf die Genesung nicht behindern und die ÖGK muss im Vorfeld informiert werden.
Im konkreten Fall war all das gegeben. Trotzdem ist der Unmut groß – vor allem beim Arbeitgeber selbst.
Die ÖGK betont: Wird ein Auslandsaufenthalt im Krankenstand nicht genehmigt oder schadet er der Gesundheit, kann der Krankenstand aberkannt und das Krankengeld zurückverlangt werden.
Der Arzt legt "Heute" die schriftliche Bewilligung der ÖGK vor, die den Auslandsaufenthalt während des Krankenstandes 2024 erlaubte. Arbeitgeber wie er hätten jedoch kaum Möglichkeiten, solche Entscheidungen zu hinterfragen, kritisiert er. "Wir müssen monatelange Ausfälle organisatorisch abfedern, dürfen aber aus Datenschutzgründen nichts wissen", kritisiert er den undurchsichtigen Ablauf.
Für den Arzt bleibt dennoch ein schaler Beigeschmack. Die lange Abwesenheit der Pflegerin habe schließlich zu einer Kündigung geführt, das Team wurde verkleinert. "Die Entlassung war keine Strafe, sondern eine organisatorische Konsequenz", sagt er.