Ein ungewöhnlicher Diebstahlsprozess beschäftigt derzeit das Landesgericht St. Pölten. Wie der "Kurier" berichtet, soll die Ex-Freundin eines Handwerkers aus dem Bezirk Scheibbs 60.000 Euro aus einer Geldkassette entwendet haben. Die 24-Jährige bestreitet den Vorwurf des schweren Diebstahls.
Der heute 28-jährige Mostviertler hatte große Summen Bargeld zu Hause gelagert, denn Banken misstraute er grundsätzlich. "Das Geld, das ich auf der Bank hatte, wurde immer weniger", sagte der Handwerker vor Gericht. Das berichtet der "Kurier". Sein Erspartes brachte er daher nach Hause und bewahrte es in einer Kassette in seinem Zimmer im Haus der Eltern auf. Insgesamt sollen sich dort 73.000 Euro befunden haben.
Kennengelernt hatte sich das ehemalige Paar im Sommer im Internet. Die Beziehung entwickelte sich rasch, die junge Frau verbrachte mehrere Tage pro Woche bei ihm. Dabei habe er ihr auch erzählt, dass er größere Bargeldbeträge im Zimmer aufbewahre.
Als der Handwerker später ein Motorrad kaufen wollte, bemerkte er laut "Kurier", dass 60.000 Euro fehlten. Aus mehreren Geldbündeln seien Scheine herausgezogen worden, heißt es. Der Verdacht fiel auf seine damalige Freundin, die zum Zeitpunkt des Verschwindens regelmäßig im Haus gewesen war.
Vor Gericht räumte die Angeklagte zwar ein, in zwei Bauernläden gestohlen zu haben. Als Motivation nannte sie, sie habe als "Kellnerin nicht gut verdient". Mit dem Verschwinden der 60.000 Euro habe das jedoch nichts zu tun.
Zentral im Prozess ist ein gemeinsamer Ausflug in die Steiermark. Dabei habe der Handwerker seine Geldbörse vergessen. "Ich hatte ihm deshalb 80 Euro geborgt", schilderte die Angeklagte. Sie behauptet, er habe ihr später erlaubt, sich diesen Betrag aus der Kassette zu nehmen. Er hingegen erklärte, er habe ihr das Geld noch am selben Tag selbst aus seiner Geldbörse gegeben.
Die 24-Jährige gab zu Protokoll: "In dem Behältnis lagen ein paar lose Scheine herum, die habe ich herausgenommen. Das waren die 80 Euro." Weitere 59.920 Euro habe sie aber nicht genommen.
Belastend seien jedoch Fingerabdrücke der Angeklagten auf mehreren Zetteln aus der Kassette, berichtet der Kurier. Zusätzlich wurde eine bislang nicht zugeordnete DNA-Spur festgestellt. Der Anwalt der Angeklagten verwies darauf, dass diese Spur nicht seiner Mandantin zugeordnet sei.
Das Opfer vermutete, sie könne von seiner Mutter stammen, da sie gelegentlich gemeinsam das Geld gezählt hätten. Zur Klärung soll nun ein DNA-Experte beigezogen werden. Der Prozess wurde vertagt, es gilt die Unschuldsvermutung.