Der Mann war 35 Jahre lang bei einer Firma im Bezirk Grieskirchen beschäftigt. In dieser Zeit hatte er regelmäßig Überstunden gemacht. Das Dienstverhältnis endete einvernehmlich, als der Arbeitnehmer seinen Ruhestand antrat.
Um auf Nummer sicher zu gehen, ließ er seine Endabrechnung bei der AK-Bezirksstelle Ried im Innkreis kontrollieren. Dann die böse Überraschung: Bei der Abfertigung waren die geleisteten Mehrstunden nicht berücksichtigt worden. Sie war zu niedrig.
Die Experten der Arbeiterkammer wiesen auf den Berechnungsfehler hin. Das Unternehmen zeigte sich sofort einsichtig. Der Betroffene erhielt die Differenzsumme – mehr als 12.000 Euro.
Der Erfolg ist für AK-Präsident Andreas Stangl der Beweis, dass es sich lohne, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. "Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung direkt im Bezirk, besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten."
Er hatte sich schon so sehr gefreut: Ein Arbeiter wollte in den Papamonat gehen. Als sein Chef davon erfuhr, haute er ihn einfach raus.
Der Mann ließ sich das nicht gefallen und wandte sich an die AK. Die Experten klärten auf: Der Schritt war rechtswidrig. Denn es gilt ein Kündigungs- und Entlassungsschutz.