Am Freitag (09. Mai) bleiben alle AMS-Geschäftsstellen sowie die telefonische ServiceLine geschlossen. Die Internet-Services vom AMS, darunter der eJob-Room, die e-AMS-Konten und "alle jobs", stehen am Donnerstag (08. Mai) ab 17 Uhr ebenfalls nicht mehr zur Verfügung.
Grund dafür ist eine umfangreiche Modernisierung der Geschäftsprozesse. "Wir können diese umfassenden Wartungsarbeiten nur umsetzen, wenn unsere Systeme vollständig heruntergefahren werden", so Abteilungsleiter Andreas Liedl. Im Zeitraum der Wartungsarbeiten ist daher weder Beratung noch das selbstständige Einloggen für Kunden möglich.
Für Personen, denen es aufgrund des Schließtages nicht möglich ist, sich arbeitslos zu melden oder eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z. B. Arbeitslosengeld) zu beantragen, kann der Leistungsanspruch rückwirkend anerkannt werden. Dafür muss die Arbeitslosmeldung bzw. die Antragstellung spätestens am Montag (12. Mai) erfolgen und am Freitag (09. Mai) alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Ab Montag (12. Mai) sollen alle Services des AMS wieder wie gewohnt zur Verfügung stehen. Für Kunden hat der Schließtag keine Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld oder anderen Leistungen.