Eine Frau aus dem Kanton Solothurn (Schweiz) muss für mehrere Jahre ins Gefängnis, weil sie ihre minderjährige Schwägerin in die Prostitution gedrängt hat. Laut Bundesgericht hatte sie die sexuellen Dienste der jungen Frau organisiert, Preise festgelegt und täglich mindestens 1.000 Euro verlangt.
Auch bei Krankheit oder während der Menstruation musste die Minderjährige Freier bedienen. Zwischen Jänner und Juli 2020 verdiente sie so rund 42.000 Euro, wovon die gesamte sechsköpfige Familie lebte. Die Einnahmen flossen unter anderem in den Kauf eines Autos, wie die "Solothurner Zeitung" berichtet.
Das Amtsgericht Thal-Gäu verurteilte die Frau bereits am 26. Jänner 2022 wegen Förderung der Prostitution und einfacher Körperverletzung, da sie ihrer Schwägerin mit dem heißen Rand eines Feuerzeugs Verbrennungen zugefügt hatte. Das Urteil lautete auf 42 Monate Freiheitsstrafe. Außerdem muss sie Schadenersatz von über 50.000 Euro und eine Genugtuung von 12.000 Euro zahlen.
Das Solothurner Obergericht bestätigte am 11. April 2023 den Schuldspruch, erhöhte die Genugtuung auf 15.000 Euro und wies die Berufung der Frau ab.
Vor Bundesgericht forderte die Beschwerdeführerin einen vollständigen Freispruch, die Aufhebung aller Kostenfolgen und unentgeltliche Rechtspflege. Sie argumentierte, ihr Ehemann habe das Geld entgegengenommen, und verwies auf den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten". Das Gericht folgte dem nicht. Die Frau muss zusätzlich Gerichtskosten von 12.000 Euro tragen.