Das Magazin "Cicero" hat eigenen Angaben zufolge das gesamte Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD veröffentlicht. Das Magazin begründete den Schritt am Dienstag damit, dass "Demokratie nicht ohne Transparenz und kritische Öffentlichkeit funktionieren kann".
Das Dokument umfasst gemäß dem juristischen Fachverlag beck-aktuell über 1100 Seiten und ist als "Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch" eingestuft. Die Plattform Nius argumentiert, das Dokument sei eine "reine Zitatensammlung" und beinhalte keine geheimdienstlichen Quellen.
Das derzeit ausgesetzte Gutachten kommt zum Schluss, dass die AfD rassistische, antisemitische und demokratiefeindliche Positionen verbreitet. Insbesondere die Relativierung des Nationalsozialismus und die Verharmlosung des Holocaust werden als Belege genannt. Laut dem vom Verfassungsschutz erstellten Gutachten pflegt die AfD enge Verbindungen zu rechtsextremen Netzwerken und Organisationen, die teils schon vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die AfD soll auch gezielt rechtsextreme Codes und Sprache nutzen, um ihre Ideologie zu verbreiten und gesellschaftsfähig zu machen.
Hervorgehoben wird unter anderem der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke, dessen Aussagen und Aktivitäten als Beleg für rechtsextreme Ideologie gewertet werden. Seine Einordnung von Aiwangers Flugblatt-Affäre als "Jugendsünde" wird als inakzeptabel und extremistisch bewertet.
Anfang des Monats hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt und diese als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. In der vergangenen Woche setzte der Verfassungsschutz die Einstufung vorläufig aus und bezeichnet die Partei öffentlich nicht mehr so. Diese sogenannte Stillhaltezusage gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der AfD entschieden hat, wie das Gericht damals mitteilte.