Seit 15 Jahren sitzt ein 65-jähriger Mann aus dem Bezirk Eferding (OÖ) im Rollstuhl. Nach einer schweren Gehirnblutung ist er halbseitig gelähmt und leidet an einer Sprachstörung. Im Alltag ist er auf umfassende Hilfe angewiesen. Dafür erhielt er bisher Pflegegeld der Stufe 5. Doch plötzlich sollte sich das ändern.
Nach einer neuerlichen Begutachtung entschied die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), den Mann auf Pflegegeldstufe 2 zurückzustufen. Für seine Familie ein Schock. Denn an seinem Gesundheitszustand hatte sich nichts verbessert.
Besonders hart traf die Entscheidung seine Ehefrau, die den 65-Jährigen überwiegend zu Hause pflegt. Gemeinsam mit der Tochter wandte sie sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich.
Die beiden Frauen konnten nicht nachvollziehen, warum der Pflegebedarf des Mannes plötzlich deutlich geringer sein sollte. Schließlich war er weiterhin halbseitig gelähmt, auf den Rollstuhl angewiesen und benötigte nach wie vor intensive Betreuung. Trotzdem ging die PVA nach der Begutachtung davon aus, dass sein monatlicher Pflegeaufwand erheblich gesunken sei.
Die Arbeiterkammer wollte die Entscheidung nicht hinnehmen und klagte gegen den Bescheid der PVA. Im Gerichtsverfahren wurde der Gesundheitszustand des Mannes erneut untersucht. Ein gerichtlich bestellter Gutachter bestätigte schließlich, was die Familie die ganze Zeit betont hatte: Die schweren gesundheitlichen Einschränkungen bestanden unverändert weiter.
Damit war klar, dass der 65-Jährige weiterhin die Voraussetzungen für Pflegegeldstufe 5 erfüllt. Das Gericht sprach ihm diese Stufe erneut zu.
"Regelmäßig müssen PVA-Bescheide vor Gericht korrigiert werden, weil sie dem tatsächlichen Gesundheitszustand nicht entsprechen. Das belegt, dass die Qualität der Gutachten oftmals mangelhaft ist. Die Arbeiterkammer geht für ihre Mitglieder und deren Angehörige vor Gericht, um eine korrekte Pflegegeldeinstufung zu erreichen", sagt AK-OÖ-Präsident Andreas Stangl.