Unfassbarer Fall im deutschen Brandenburg! Mit einer kleinen Geste wollte Clemens Stroetmann (80) einfach nur Danke sagen.
Doch ausgerechnet sein Trinkgeld für Rettungssanitäter brachte den Pensionisten aus Deutschland ins Visier der Justiz. Der Vorwurf: "Vorteilsgewährung".
Am 30. August des Vorjahres erlitt die Ehefrau des 80-Jährigen einen Kreislaufzusammenbruch. Stroetmann alarmierte sofort die Rettung, die rasch vor Ort war und sich um die Frau kümmerte. Die Sanitäter leisteten hervorragende Arbeit, erinnert sich Stroetmann gegenüber Sat.1. Seine Frau konnte wenig später wieder wohlbehalten aus dem Spital nach Hause zurückkehren.
Aus Dankbarkeit schrieb der Pensionist eine Karte an den zuständigen Fachdienst des Landkreises Potsdam-Mittelmark und legte 20 Euro für die Kaffeekasse dazu. Eine nette Geste, dachte er zumindest.
Doch statt das Geld einfach zurückzuschicken, erstattete der Landkreis Strafanzeige. So landete das gut gemeinte Dankeschön schließlich bei der Staatsanwaltschaft.
Sechs Wochen später folgte die böse Überraschung. Ein Brief der Staatsanwaltschaft landete im Postkasten. Gegen den 80-Jährigen und seine Ehefrau wurde wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung ermittelt.
„Ich habe einfach nur Danke sagen wollen“Clemens Stroetmann (80) im Sat.1-Bericht
Er habe weder die Namen der Sanitäter gekannt noch irgendeine Gegenleistung erwartet. Von Bestechung könne deshalb keine Rede sein, ist der 80-Jährige überzeugt.
Die Staatsanwaltschaft sah das anders. Sie verwies darauf, dass das Gesetz grundsätzlich jede Art von Zuwendung an Amtsträger verbiete, unabhängig von deren Wert. Dabei spiele es auch keine Rolle, ob das Geld einer einzelnen Person oder einer ganzen Dienststelle zugutekomme.
Fast ein Jahr lang beschäftigte der Fall die Justiz. Schließlich scheiterte die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Potsdam. Zurück bleiben laut Stroetmann Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro, die nun die Staatskasse tragen muss. Besonders bitter für den Pensionisten: Bezahlt wird das alles mit Steuergeld.
Auch Strafverteidiger Benjamin Grunst hält das Vorgehen in diesem Fall für übertrieben. Das grundsätzliche Problem liege allerdings beim Gesetzgeber. Weil es keine gesetzliche Bagatellgrenze gebe, liege die Entscheidung über solche Verfahren im Ermessen der Staatsanwaltschaft.
Für Stroetmann ist die Angelegenheit trotz des juristischen Endes noch nicht erledigt. Der 80-Jährige hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingebracht.
Auch in Österreich gibt es strenge Regeln gegen Korruption. Wer einem Amtsträger einen ungebührlichen Vorteil für ein Amtsgeschäft gewährt, kann sich wegen Vorteilszuwendung strafbar machen.
Allerdings sieht das österreichische Strafrecht unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen für orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten geringen Werts vor. Ob ein Trinkgeld von 20 Euro darunter fällt, hängt vom konkreten Fall ab. Zudem ist nicht jeder Sanitäter automatisch als Amtsträger einzustufen.