Wegen des Vergehens des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften musste sich am Landesgericht Wr. Neustadt ein österreichischer Staatsbürger verantworten – er soll u.a. 3,5 Gramm Heroin an Minderjährige verkauft haben.
Der Angeklagte hatte bereits eine Diversion wegen des Drogendelikts erhalten. Die Bedingung war, eine Therapie zu machen – dem kam der junge Mann aber nicht nach. Im Gegenteil: Am 21. Februar 2025 wurde der 23-Jährige in einem Thalia-Shop in Wien erwischt, als er versuchte drei Bücher im Wert von 50 € zu stehlen. Der Kaufhausdetektiv ertappte in auf frischer Tat.
Das Verfahren wegen des Heroin-Deals wurde infolge wieder aufgenommen. Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig, bestätigte die Weitergabe an die damals 16-Jährigen. Das Gramm soll er für 30 € verkauft haben.
Sein konfisziertes iPhone wurde nicht mehr ausgehändigt, da damit die Straftaten abgewickelt worden sein sollen. Der Mann wurde zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt (dazu als Auflagen Bewährungshilfe und Therapie). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.