Schockierende Aussagen am Wiener Landl: Erstmals wurden heute, 8. Juni, einige Opfer des berüchtigten "Foltergenerals" des damaligen Assad-Regimes befragt.
Im Zentrum des Verfahrens steht neben dem General ein früherer Oberleutnant des syrischen Sicherheitsapparats. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, für Folter und Misshandlungen in Syrien verantwortlich gewesen zu sein. Beide leben seit Jahren in Österreich und erhielten 2015 Asyl. Vor Gericht bestreiten sie jede Beteiligung an den Taten.
Die Festnahme des ersten Zeugen liegt mehr als ein Jahrzehnt zurück: Der heute Mitte 50-Jährige wurde am 9. April 2011 in Ar-Raqqa kurz nach Protesten gegen das Regime in Damaskus festgenommen. In einem Kaffeehaus wurden ihm plötzlich Handschellen angelegt, mit verbundenen Augen sei er in ein Gebäude eines Geheimdienstes gebracht worden, später in ein Büro, das dem damaligen Dienststellenleiter gehört habe – einem der nun Angeklagten.
"Diese Momente machen mir bis heute Angst", schilderte der Mann laut "Kronen Zeitung". Dort habe man ihn erstmals geschlagen und mit einem Folterinstrument bedroht, das die Beamten zynisch als "fliegenden Teppich" bezeichnet hätten. "Ich musste dann nach hinten schauen und wurde gefragt, ob ich weiß, was das Ding ist." Der General habe dann gesagt, entweder er lege ein Geständnis ab, oder es werde bei ihm angewendet, erinnert sich der Syrer.
Im weiteren Verlauf seiner Haft habe er, so der Zeuge, massive Misshandlungen erlitten, unter anderem Schläge auf die Fußsohlen mit einem Kabel. Nach rund zwölf Stunden sei er nach Damaskus überstellt worden, wo die Folter bis zum 14. April weiterging.
Auch der zweite Zeuge, heute Anfang dreißig, schildert einen ähnlichen Verlauf – beginnend mit seiner Festnahme als 18-Jähriger im Jahr 2012 in Ar-Raqqa. Er habe damals einen Maturakurs besucht und sei von einem politischen Sicherheitsapparat festgenommen worden. Neben körperlicher Gewalt habe er auch sexuelle Übergriffe erlebt, sagt er vor Gericht.
In den kommenden Wochen sollen weitere Betroffene aussagen. Am Ende wird ein Schöffensenat über Schuld oder Unschuld entscheiden.