Mehr Kontrolle, klarere Regeln und breitere Fachkompetenz: Mit einer Novelle des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes will die Stadt den Schutz von Kindern und Jugendlichen deutlich ausbauen. Das Begutachtungsverfahren ist jetzt gestartet.
Wien stellt den Kinderschutz neu auf. Mit einer umfassenden Novelle des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes sollen Risiken früher erkannt, Abläufe klarer geregelt und die Zusammenarbeit zwischen Behörden, Einrichtungen und Fachstellen verbessert werden. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch zu schützen.
Jugendstadträtin Bettina Emmerling (NEOS) betont: "Ziel der Gesetzesänderung ist es, Kinder und Jugendliche besser zu schützen, Risiken früher zu erkennen und die Zusammenarbeit aller Beteiligten klar zu regeln. Ein wesentlicher Bestandteil der Novelle ist die verpflichtende Einführung von Kinderschutzkonzepten in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe."
Diese verpflichtenden Kinderschutzkonzepte sollen festlegen, wie Gefährdungen erkannt werden, welche Verhaltensregeln für Mitarbeiter gelten und wie bei Verdachtsfällen vorzugehen ist. Damit wird Kinderschutz erstmals flächendeckend und verbindlich verankert.
Auch aus politischer Sicht wird der Schritt als notwendig bezeichnet. SPÖ-Gemeinderat und Kinder- und Familiensprecher Marcus Gremel erklärt: "Kinderschutz darf kein Schlagwort sein, sondern muss im Alltag tragen – mit klaren Regeln, gut abgestimmten Abläufen und dem Mut, früh hinzuschauen. Für uns als Sozialdemokrat*innen ist entscheidend: Jedes Kind soll in Wien geschützt aufwachsen können mit Hilfe, die rasch ankommt, und Strukturen, die niemanden alleinlassen."
Ein zentraler Punkt der Novelle ist die Ausweitung von Sonderauskünften aus dem Straf-, Sexualstraf- und Gewaltschutzregister. Künftig können diese nicht nur für Personen eingeholt werden, die regelmäßig mit Kindern arbeiten, sondern auch für Menschen aus dem näheren Umfeld – etwa Babysitter, Nachhilfelehrer oder Lebensgefährten. Dadurch sollen potenzielle Risiken früher erkannt werden.
Auch bei der Abklärung von Kindeswohlgefährdungen sieht das Gesetz mehr Handlungsspielraum vor. Die Erhebungsrechte der Kinder- und Jugendhilfe werden ausgeweitet, Eltern und Obsorgeberechtigte stärker zur Mitwirkung verpflichtet. Gleichzeitig dürfen wichtige Erkenntnisse – etwa Verletzungen – künftig auch fotografisch dokumentiert werden, um Gefährdungslagen besser beurteilen zu können.
Neu geregelt wird zudem der Informationsaustausch mit anderen Behörden und Fachstellen. Klare rechtliche Grundlagen sollen sicherstellen, dass notwendige Informationen rechtzeitig weitergegeben werden können, ohne Datenschutz oder Verschwiegenheitspflichten zu verletzen. Erstmals gibt es auch explizite Datenschutzbestimmungen für private Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Weitere Änderungen betreffen die Betreuung von Kindern in akuten Krisensituationen. Pflegeverhältnisse im familiären Umfeld – etwa durch enge Bezugspersonen oder Verwandte – werden rechtlich gestärkt und klarer geregelt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Öffnung des Arbeitsfeldes für zusätzliche Berufsgruppen. Neben Sozialpädagogen sollen verstärkt auch Psychologen und Psychotherapeuten eingesetzt werden. Damit setzt Wien stärker auf multiprofessionelle Teams und reagiert auf unterschiedliche fachliche Anforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe.
Abschließend werden auch die Aufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft präzisiert. Ihre Rolle als unabhängige Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen soll gestärkt werden. Zudem wird das sogenannte Kinder- und Jugend-Mainstreaming ausdrücklich festgeschrieben: Die Rechte und Bedürfnisse junger Menschen sollen künftig bei allen relevanten Entscheidungen konsequent mitgedacht werden.