Hausverwaltung entlarvt

Mieterfalle gestoppt – AK kippt 46 verbotene Klauseln

Die AK deckte 46 unzulässige Mietklauseln bei RIMMO Prime auf – nun müssen Hausverwaltung und Kanzlei ihre Formulare ändern.
Wien Heute
14.11.2025, 21:17
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Die Arbeiterkammer hat erneut eine Hausverwaltung im Visier– und diesmal trifft es auch eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei. 46 Vertragsklauseln, die Mieterinnen und Mieter massiv benachteiligten, sind nun offiziell Geschichte. Die AK hat RIMMO Prime erfolgreich abgemahnt – und sogar die Kanzlei, deren Name in den Verträgen prangte, musste klein beigeben.

46 unzulässige Bestimmungen

Die Arbeiterkammer (AK) hat einen wichtigen Erfolg für Mieterinnen und Mieter erzielt: Die RIMMO Prime Immobilienverwaltung GmbH, ehemals teamneunzehn.at Hausverwaltung GmbH, verwendete in ihren Mietverträgen eine Vielzahl an Klauseln, die laut AK gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoßen. Insgesamt 46 Bestimmungen, etwa zu Betriebskosten, Instandhaltungspflichten oder anderen laufenden Kosten, stuften die Expertinnen und Experten als unzulässig ein.

Klauseln sind nun Geschichte

Nach der Abmahnung unterschrieb RIMMO Prime eine umfassende Unterlassungserklärung. Damit verpflichtet sich das Unternehmen, keine der beanstandeten Klauseln künftig zu verwenden oder weiterzuempfehlen.

Auch Kanzlei betroffen

Besonders brisant: Auf den Formularen fanden sich deutliche Hinweise auf die Kanzlei ENGINDENIZ Rechtsanwälte für Immobilienrecht – inklusive Copyright-Vermerk und Website-Adresse. Die AK ging daher auch rechtlich gegen die Kanzlei vor.

Das Ergebnis: ein Vergleich. Darin sicherte die Kanzlei zu, die betroffenen Mietvertragsformulare nicht mehr zu empfehlen. Das gilt vor allem für Verträge, bei denen das Mietrechtsgesetz (MRG) nur teilweise zur Anwendung kommt – etwa bei nach 2001 neu errichteten Dachgeschoßwohnungen in Altbauten oder Gebäuden, die nach Mitte 1953 ohne Fördermittel gebaut wurden.

AK warnt Mieter

Für Mieterinnen und Mieter bedeutet dieser Schritt mehr Rechtssicherheit – insbesondere in jenen Bereichen, in denen das MRG weniger Schutz bietet und Vermieter oft mit weitreichenden Zusatzklauseln arbeiten.

Die AK warnt in diesem Zusammenhang: Wer einen Mietvertrag unterschreibt, bei dem das MRG nicht voll gilt, sollte besonders genau auf die Vereinbarungen zu Betriebskosten und Instandhaltung achten.

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